Die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Bundesregierung sorgt für erhebliche Unruhe in der Biomethanbranche. Ein Gutachten der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner deckt zahlreiche europarechtliche Konflikte auf, die den Fortbestand der Branche gefährden könnten.
Umsetzung der EU-Gasrichtlinie im Fokus
Mit dem Referentenentwurf vom 04. November 2025 beabsichtigt die Bundesregierung, die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie in nationales Recht zu überführen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für den europäischen Gasmarkt zu definieren. Doch laut dem beauftragten Gutachten kommt der Entwurf seiner europarechtlichen Verpflichtung nicht nach und ignoriert zentrale Anforderungen, was insbesondere Auswirkungen auf erneuerbare gasförmige Energieträger wie Biomethan haben könnte.
Kritikpunkte des Gutachtens
Die Gutachter bemängeln, dass der Entwurf wesentliche Vorgaben des europäischen Gesetzgebers außer Acht lässt, welche die Bedeutung von erneuerbaren Gasen für das Erreichen der Klimaziele stärken sollen. Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Regelung zur Netzanschlusstrennung, die laut Gutachten nicht den europäischen Standards entspricht. Die vorgesehene Gleichbehandlung aller Energieträger widerspricht den besonderen Förderungen, die für erneuerbare Gase vorgesehen sind.
- Die Trennung eines Netzanschlusses soll nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sein; diese werden jedoch im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.
- Der Zugang von erneuerbaren Gasen zum Markt soll weitreichend gewährleistet sein, was im Entwurf fehlt.
- Verweigerungsmöglichkeiten für den Netzzugang sind im EU-Recht eng begrenzt und werden im Entwurf unzureichend umgesetzt.
Bedeutung von Biomethan
Laut den betroffenen Unternehmen ist Biomethan essenziell für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland. Die Systementwicklungsstrategie sieht vor, bis 2045 mindestens 560 TWh grüner Energie jährlich bereitzustellen. Der Beitrag von heimischem Biomethan könnte dabei signifikant sein; derzeit stehen etwa 100 TWh aus Biogas und Biomethan zur Verfügung, mit einem Potenzial für eine Verdopplung bis 2045.
Zukunftsperspektiven und Investitionen
Die Branche zeigt sich bereit, erhebliche Investitionen zu tätigen, um das Potenzial von Biomethan auszuschöpfen. Aktuelle Pläne auf europäischer Ebene, wie der REPowerEU-Aktionsplan, sehen einen Ausbau der Biomethanproduktion bis 2030 auf rund 370 TWh vor. Deutschland könnte hierbei eine führende Rolle einnehmen und seine Energieversorgung unabhängiger gestalten.
Trotz dieser positiven Aussichten droht das Potenzial des grünen Gases durch die geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz erheblich eingeschränkt zu werden. Die Branche fordert daher eine Korrektur des Entwurfs hin zu einer europarechtskonformen Umsetzung, um langfristig Klimaziele erreichen und Investitionen sichern zu können.
