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Kostenlose Plattform für maschinenlesbare Pflanzenschutz-Dokumentation

Eine innovative Online-Plattform erleichtert Landwirten die elektronische Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Plattform, bekannt als psm-dok, ermöglicht eine maschinenlesbare Aufzeichnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bereits die ab Januar 2026 geltenden Erweiterungen der EU-Durchführungsverordnung berücksichtigt.

Elektronische Dokumentation für kleinere und größere Betriebe

Die Plattform ist besonders für kleinere landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die nur wenige Pflanzenschutzeinsätze dokumentieren müssen oder nicht in ein umfassendes digitales Farm-Management-System investieren möchten. Dennoch können auch größere Betriebe psm-dok zur elektronischen Erfassung ihrer Pflanzenschutzmaßnahmen nutzen. Die Eingabe der Daten erfolgt über eine Zertifikatsdatei, in die Informationen wie Name, Anschrift und Verantwortliche eingetragen werden.

Diese Zertifikatsdatei wird lokal gespeichert und ist vergleichbar mit dem Elster-Verfahren der Finanzämter. Die Informationen werden sowohl im PDF-Format als auch im maschinenlesbaren JSON-Format hinterlegt. Diese Dateien werden in komprimierten ZIP-Dateien ausgegeben, wobei der Dateiname das Anwendungsdatum und den Einsatzort enthält.

Entwicklung und Nutzung von psm-dok

Entwickelt wurde psm-dok in Rheinland-Pfalz vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR). Die Plattform erfüllt alle gesetzlichen Mindestanforderungen, lässt jedoch keine Erweiterung zu. Für zertifizierte Betriebe nach QS-GAP oder ähnliche Standards könnte dies unzureichend sein. Aktuell fehlt außerdem eine Schnittstelle für InVeKoS-Daten oder den EU-Sammelantrag, obwohl zukünftige Updates geplant sind.

Bisher wird psm-dok von zehn Bundesländern unterstützt: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein sowie Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Bayern, Thüringen und andere Bundesländer bieten bisher keine Unterstützung für diese Art der Dokumentation.

Anforderungen ab 2026

Seit Anfang 2026 gelten in Deutschland und der EU erweiterte Anforderungen an die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln. Diese betreffen alle professionellen Anwender unabhängig von der Betriebsgröße. Neben der bisherigen Dokumentation sind nun zusätzliche Angaben wie Art der Verwendung und genaue Anwendungszeitpunkte erforderlich. Bis Ende 2026 ist noch eine schriftliche Aufzeichnung möglich; ab 2027 muss jedoch zwingend elektronisch dokumentiert werden.

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