Ab Juni 2026 können Hausbesitzer mit Solaranlagen ihren überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn verkaufen, ohne sich als Energielieferanten registrieren zu müssen. Diese Änderung im Energiewirtschaftsgesetz wird von vielen als ein bedeutender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien gesehen und könnte die Wirtschaftlichkeit der Solaranlagen erheblich steigern.
Vereinfachte Weitergabe von Solarstrom
Bislang mussten Betreiber von Solaranlagen zahlreiche bürokratische Hürden überwinden, um ihren Strom an benachbarte Haushalte weiterzugeben. Dazu gehörten unter anderem die Registrierung als Stromlieferant und die Erfüllung von Bilanzkreisauflagen. Diese Anforderungen machten es für viele unattraktiv, den Strom direkt an ihre Nachbarn zu verkaufen. Der Bundestag hat nun mit dem neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes diese Auflagen aufgehoben, was eine erhebliche Erleichterung für Anlagenbetreiber darstellt.
Energy Sharing als neue Einnahmequelle
Mit der Einführung des sogenannten „Energy Sharing“ können Solarstromproduzenten künftig wirtschaftlicher agieren. Da die Einspeisevergütung oft niedrig ist und der Verkauf an der Strombörse nicht immer lukrativ erscheint, bietet der direkte Verkauf an Nachbarn eine attraktive Alternative. Dies bedeutet nicht nur höhere Einnahmen für die Betreiber, sondern auch niedrigere Stromkosten für die Abnehmer.
Wachsende Bedeutung des Energy Sharings
Die Bundesregierung erwägt derzeit, ob die Einspeisevergütung für Neuanlagen abgeschafft werden soll. In einem solchen Fall wäre das Energy Sharing eine noch attraktivere Option, da Betreiber ihren überschüssigen Strom dann nicht mehr gezwungen wären, an der Börse zu verkaufen. Fachleute sehen darin einen weiteren Anreiz, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern und den Anteil erneuerbarer Energien im Netz zu erhöhen.
Pilotprojekte zeigen Potenzial auf
Erste Implementierungen dieses Modells in Deutschland sowie erfolgreiche Beispiele aus Italien und Österreich verdeutlichen das Potenzial von Energy Sharing. Laut Frank Hettler vom Informationsprogramm Zukunft Altbau sollten Hauseigentümer mit großen Solaranlagen und geringem Eigenverbrauch diese Entwicklung genau beobachten. Das Modell könnte sich für sie besonders lohnen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebieten verstärken.
Zukünftige Entwicklungen und Regelungen
Neben dem Verkauf an Nachbarn wird ab Juni 2026 auch erwartet, dass Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Gebiets unterstützen. Ab 2028 soll dies sogar gebietsübergreifend möglich sein – jedoch sind große Unternehmen von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese Änderungen schaffen neue Möglichkeiten für Privatpersonen und kleine Gemeinschaften, ihre Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.


