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Geflügelpest: Entschädigungssatz steigt auf 110 Euro pro Tier

Für Geflügelbetriebe in Deutschland könnte demnächst eine bedeutende finanzielle Entlastung bevorstehen. Der Bundestag hat kürzlich einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die maximale Entschädigung im Falle einer Tierseuche für Geflügel von bislang 50 Euro auf 110 Euro anhebt. Diese Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Oktober 2025 gelten, jedoch muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben.

Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergibt sich aus der seit Oktober 2025 verstärkt auftretenden Geflügelpest in Deutschland. Laut Bundesregierung ist es wichtig, eine rückwirkende Anwendung der Erhöhung sicherzustellen, um betroffene Betriebe angemessen zu entschädigen. Die Gefahr durch die Geflügelpest hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was für Landwirte erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich bringt.

Individuelle Berechnung der Entschädigungen

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die festgelegten 110 Euro lediglich den maximalen Betrag darstellen, der pro Tier gezahlt werden kann. Wie Dr. Ursula Gerdes von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erklärt, wird die tatsächliche Höhe der Entschädigung individuell pro Betrieb berechnet. Faktoren wie die regulären Erlöse des Unternehmens sowie das Alter und die Nutzung der Tiere spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Zustimmung des Bundesrats steht noch aus

Bevor die neue Regelung in Kraft treten kann, muss sie noch vom Bundesrat genehmigt werden. Dies wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres geschehen. Die Entschädigungen basieren auf dem sogenannten „gemeinen Wert“ der Tiere, wobei gesetzlich verankerte Höchstgrenzen existieren, die je nach Tierart variieren.

Ehemalige Entschädigung reichte vielfach nicht aus

In Niedersachsen wurde beispielsweise im Jahr 2021 ein Gänsezuchtbetrieb von Iris Tapphorn im Landkreis Vechta stark von der Geflügelpest getroffen. Nachdem alle 2.400 Zuchttiere getötet werden mussten, erhielt sie eine Entschädigung von 50 Euro pro Tier – ein Betrag, der bei weitem nicht ausreichte, um den Betrieb neu aufzubauen. Durch ihren Einsatz und Unterstützung durch Fachverbände gelang es jedoch, auf das Ungleichgewicht hinzuweisen und eine Anhebung des Höchstbetrags zu erreichen.