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EU plant radikale GAP-Reform: Kritik wird lauter

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli ihren Entwurf für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt vorgelegt. Der Finanzrahmen soll den Zeitraum von 2028 bis 2034 abdecken und enthält weitreichende Vorschläge zur Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Trotz einer zugesicherten Gesamtsumme von mindestens 300 Milliarden Euro für Direktzahlungen bis 2034 sorgt der Entwurf für deutliche Unruhe in der landwirtschaftlichen Branche.

Mit dem neuen Haushaltsentwurf kündigt die Kommission eine Kürzung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Finanzzeitraum 2021 bis 2027 an. Der vorgesehene Betrag für Einkommenshilfen entspricht einem Rückgang von rund 25 Prozent. Besonders in Deutschland könnten neue Regeln wie die Kappung und Degression der Prämien etwa ein Fünftel aller Betriebe betreffen.

Ein weiterer geplanter Schritt betrifft den Anspruch auf Direktzahlungen für ältere Betriebsleiter. Landwirte, die bereits eine Altersrente beziehen und dennoch weiter wirtschaftlich aktiv sind, sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Einkommensstützung haben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Generationenwechsel im Sektor zu beschleunigen und jüngeren Betriebsleitern den Einstieg zu erleichtern.

Für kleinere landwirtschaftliche Betriebe ist eine Erhöhung der Pauschalzahlungen vorgesehen. Der Maximalbetrag der jährlichen Direktzahlung für Kleinerzeuger soll auf 3.000 Euro steigen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für kleine Strukturen weiter zu senken und deren wirtschaftliche Stabilität zu verbessern.

Zudem will die EU-Kommission die bisherige Trennung zwischen einjährigen Öko-Regelungen und mehrjährigen Umweltmaßnahmen aufheben. Beide Instrumente sollen künftig stärker miteinander verzahnt und in einer einheitlichen Struktur zusammengeführt werden. Damit soll eine flexiblere Gestaltung der Agrarförderung ermöglicht werden, ohne die bisherigen Umweltschutzambitionen zu verwässern.

Im Bereich der Haushaltsstruktur schlägt die Kommission grundlegende Änderungen vor. Künftig soll der EU-Haushalt aus drei zentralen Fonds bestehen: einem Fonds für nationale und regionale Partnerschaften, in dem auch die Agrarausgaben gebündelt werden; einem Wettbewerbsfonds für wirtschaftliche Entwicklung sowie einem Fonds für Außen- und Sicherheitspolitik. Diese neue Struktur geht auf die Initiative von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zurück.

Das gesamte Finanzpaket hat ein Volumen von knapp zwei Billionen Euro, was einem Anteil von 1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU im genannten Zeitraum entspricht. Zur Finanzierung des Budgets schlägt die Kommission neue Eigenmittel vor, darunter eine europaweite Abgabe für Unternehmen (CORE) sowie eine gemeinsame Tabaksteuer auf EU-Ebene.

Bereits am kommenden Freitag sollen die GAP-Vorschläge im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) diskutiert werden. Da es sich um grundlegende Entscheidungen handelt, sind alle Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung einstimmig gefordert. Auch das Europäische Parlament muss zuvor zustimmen. Mehrjährige Verhandlungen gelten bereits jetzt als wahrscheinlich.

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