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EU-Kommission legt Bürokratieabbau-Paket vor, nicht für Landwirte

Die Europäische Kommission hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Vereinfachung bestehender EU-Vorschriften vorgelegt. Obwohl dieses Paket den Agrarsektor nur marginal berührt, kündigte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen spezifische Erleichterungen für diesen Bereich im ersten Halbjahr an. Die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiierten Projekte wie das „Omnibus-Paket“ für Bürokratieabbau und der „Clean Industrial Deal“ sollen jedoch weitreichende Implikationen haben.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit, die unter dem Green Deal eingeführt wurden, entweder verschoben oder speziell auf Großunternehmen zugeschnitten werden. Diese Anpassungen sollen die Wirtschaft um administrative Kosten von 6,3 Milliarden Euro entlasten. Ein wesentlicher Punkt des Omnibus-Pakets ist die einjährige Verschiebung des neuen Lieferkettengesetzes. Auch die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und EU-Taxonomie werden um zwei Jahre auf 2028 verschoben. Etwa 80 Prozent der Betriebe sollen von der CSRD-Richtlinie ausgenommen werden, und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) sollen von Maßnahmen wie dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus befreit werden.

Das Omnibus-Paket bedarf nun der Zustimmung durch das EU-Parlament und den Rat. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat die Pläne der Kommission, die sich auf Wettbewerbsfähigkeit, Energiepreise und Bürokratieabbau konzentrieren, bereits gelobt. Die gegenwärtigen Regelwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zum EU-Lieferkettengesetz stellen insbesondere für mittelständische Unternehmen eine Herausforderung dar.

Auch der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) unterstützt den „Clean Industrial Deal“ ausdrücklich. Das Omnibus-Paket wird als ein Schritt in die richtige Richtung betrachtet, allerdings kritisiert der Verband die bisherige Vernachlässigung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Trotz der geplanten Vereinfachungen der allgemeinen Lieferkettenregulierung bleibt die Wald- und Holzwirtschaft potenziell einem erhöhten bürokratischen Aufwand ausgesetzt. Der Verband fordert daher eine Anpassung der EUDR im Rahmen des Omnibus-Pakets, um den Bedürfnissen dieser Branche gerecht zu werden.

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