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EU-Verordnung zu neuen Züchtungstechniken: Fragen bleiben offen

Die Bundesregierung und die Länder haben weiterhin offene Fragen bezüglich des EU-Verordnungsvorschlags zu neuen genomischen Züchtungstechniken (NGT). Der Bundesrat betonte in einer Stellungnahme vom 14. Juni, dass insbesondere die Themen Transparenz, Wahlfreiheit, Koexistenz und das Vorsorgeprinzip noch Klärungsbedarf erfordern. Diese Stellungnahme bezieht sich auf eine Mitteilung der EU-Kommission zur Förderung der Biotechnologie und Bioproduktion in der EU.

Unterstützung bei gleichzeitigem Klärungsbedarf

Trotz der noch offenen Fragen begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um bestehende Hemmnisse in der Biotechnologie abzubauen. Auf europäischer Ebene arbeiten die Mitgliedstaaten derzeit daran, eine gemeinsame Position für die Verhandlungen über einen rechtlichen Rahmen für die neuen Züchtungstechniken zu finden. Das Europaparlament hat bereits seine eigene Position zu diesem Thema verabschiedet.

Bedenken der Bundesregierung und der Länder

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte bereits im Februar ähnliche Bedenken wie die Länder geäußert. Er betonte die Notwendigkeit, die offenen Fragen zu Transparenz und Wahlfreiheit zu klären, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und die Koexistenz verschiedener landwirtschaftlicher Systeme zu gewährleisten.

Europäische Bemühungen um eine gemeinsame Position

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat zuletzt Anstrengungen unternommen, um eine gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten zu erarbeiten. Diese Bemühungen sind entscheidend, um einen kohärenten und effektiven Rechtsrahmen für die neuen Züchtungstechniken zu schaffen, der sowohl die Interessen der Landwirte als auch der Verbraucher berücksichtigt.

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