Das Bundes Hybrid Zucht Programm GmbH (BHZP), einer der größten deutschen Schweinezuchtunternehmen, steht vor erheblichen rechtlichen Herausforderungen bei der geplanten Erweiterung seiner Anlage in Ellringen, Landkreis Lüneburg. Das Unternehmen beabsichtigt, die Kapazität seiner bestehenden Einrichtung von rund 1200 auf 6350 Zuchttiere zu erhöhen. Die Bauarbeiten für die neuen Ställe, die auf dem Gelände bereits im Rohbau vorhanden sind, wurden jedoch durch wiederholte gerichtliche Entscheidungen gebremst.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat kürzlich zum dritten Mal gegen die Erweiterungspläne des BHZP entschieden, indem es die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Ausbau als rechtswidrig erklärte. Das Gericht führte formelle Mängel als Begründung an und reagierte damit auf den Widerstand einer lokalen Bürgerinitiative und Umweltschützer. Diese kritisieren vor allem die Nähe der geplanten Erweiterung zu einem Landschaftsschutzgebiet.
Die Erweiterung der Anlage hätte auch die Errichtung neuer Stallgebäude und einer Erschließungsstraße zur Folge. Besonders umstritten ist dabei eine geplante unterirdische Gülleleitung, die die Gülle um die Ortschaft herum zu einer Biogasanlage transportieren soll. Dabei bleibt ungewiss, ob die Biogasanlage in der Lage sein wird, die gesamte anfallende Gülle aufzunehmen.
In früheren Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits zweimal einen Bebauungsplan zurückgewiesen, da ein wichtiges Biotop nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Das Gericht hatte damals keine Revision zugelassen und stattdessen Gespräche zwischen den Umweltschützern, der Gemeinde Dahlenburg und dem Unternehmen angeregt.
Die aktuelle Situation bleibt unklar, und es ist offen, wie es weitergehen wird. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, gegen das jüngste Urteil Berufung einzulegen, doch die Aussichten darauf sind ungewiss. Sollte die Erweiterung letztendlich durchgeführt werden können, wäre dies ein signifikanter Schritt für das BHZP, um seine Kapazitäten erheblich zu vergrößern.