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Neue Beihilfenverordnung für Winzer und Obstbauern nach Spätfrostschäden

Die Bundesregierung hat auf die erheblichen Ernteausfälle reagiert, die Winzer und Obstbauern im Frühjahr durch Spätfrost erlitten haben. Eine neu erlassene Beihilfenverordnung, die am 15. November in Kraft treten wird, regelt die Vergabe von EU-Krisenhilfen in Höhe von 46,5 Millionen Euro. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat die Verordnung unterzeichnet, die darauf abzielt, betroffene Betriebe finanziell zu unterstützen.

Die Unterstützung wird über die jeweiligen Landesstellen abgewickelt. Eine Aufstockung der EU-Hilfe aus nationalen Mitteln ist nicht vorgesehen. Anspruch auf Entschädigung haben Obst- und Weinbauern, die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent verzeichnen konnten. Dabei wird eine Bagatellgrenze von 7.500 Euro angelegt. Die Entschädigungssumme wird zwischen 16 und 40 Prozent des erlittenen Schadens variieren, wobei die genaue Höhe erst nach der Prüfung aller eingegangenen Anträge festgelegt wird. Dies dient der optimalen Nutzung der verfügbaren EU-Mittel.

Die Frist zur Beantragung der Krisenhilfe endet am 8. Januar 2025. Anträge können bei den zuständigen Landesstellen eingereicht werden, beispielsweise beim Dienstleistungszentrum Mosel (DLR Mosel) in Rheinland-Pfalz. Die Auszahlung der Hilfen ist bis zum 30. April 2025 geplant. Es ist möglich, Landeshilfen mit EU-Mitteln zu kombinieren, solange die beihilferechtlichen Höchstförderschwellen der EU eingehalten werden, um eine Überkompensation zu vermeiden.

Der geschätzte Gesamtschaden durch die Spätfrostereignisse beläuft sich auf 286 Millionen Euro. Besonders betroffen waren Regionen in Ost- und Süddeutschland, wo die Schäden im Obst- und Weinbau gravierend waren. Die Ertragsausfälle variierten je nach Kultur und Standort erheblich und reichten von 20 bis 100 Prozent, besonders bei Kernobst, Steinobst und Beerenobst. Im Weinbau wurden ebenfalls signifikante Schäden von 30 bis 100 Prozent festgestellt. Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Schritt, um die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.

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