Der Biomethanhändler Landwärme, der kürzlich Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt hat, sorgt für Verunsicherung unter vielen Landwirten, die das Unternehmen als wichtigen Partner im Handel mit Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) sehen. Landwärme ist einer der führenden Vermarkter in diesem Bereich und arbeitet eng mit Landwirten sowohl als Lieferanten als auch als Kunden zusammen.
Das Unternehmen hat angekündigt, seine Vertragsstrukturen zu überarbeiten, was sowohl Anpassungen als auch Modifikationen bestehender Verträge umfasst. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Bedingungen an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Laut einer Pressemitteilung von Landwärme finden bereits Gespräche mit Vorlieferanten statt, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Marc Bruck, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB in Regensburg, rät den betroffenen Landwirten, ihre Vertragsdetails sorgfältig zu prüfen. Bei Unsicherheiten oder finanziell bedeutenden Angelegenheiten sollte rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden, um die individuellen Möglichkeiten abzuklären.
Es ist entscheidend, dass die Landwirte ihre Lieferverpflichtungen weiterhin erfüllen, um mögliche Vertragsbrüche zu vermeiden. Die Verträge spezifizieren exakte Lieferfristen und -bedingungen, die eingehalten werden müssen.
Die Kündigung von Verträgen ist abhängig von den festgelegten Bedingungen. Landwirte sind angehalten, die Kündigungsklauseln genau zu verstehen und zu bewerten, ob eine Vertragsbeendigung möglich ist. Es empfiehlt sich, die neuen Vertragsangebote von Landwärme mit anderen Marktangeboten zu vergleichen, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken.
Für Landwirte, die von den Änderungen betroffen sind, besteht auch die Möglichkeit, sich nach alternativen Vertragspartnern umzusehen. Die Entscheidung für einen neuen Händler hängt stark von der Qualität des gelieferten Gases ab. Bei hoher Gasqualität können andere Abnehmer gefunden werden, während bei minderer Qualität eventuell Kompromisse bei den Vertragsanpassungen mit Landwärme eingegangen werden müssen.