Kollisionen zwischen Traktoren und PKWs während des Linksabbiegens des Traktors sind keine Seltenheit und führen häufig zu erheblichem Sachschaden und Verletzungen. Ein exemplarischer Fall ereignete sich kürzlich im oberfränkischen Kulmbach, als ein 28-jähriger Traktorfahrer auf der B303 nach links in einen Feldweg abbiegen wollte. Ein 81-jähriger Audifahrer überholte in diesem Moment und kollidierte frontal mit der linken Seite des Traktors. Die Insassen des Autos erlitten leichte Verletzungen, der Traktorfahrer blieb unversehrt. Der Gesamtschaden belief sich auf etwa 115.000 Euro.
Die Schuldfrage bei solchen Unfällen ist oft komplex, da häufig beide Parteien eine Teilschuld tragen. Doch wieso sind gerade Traktoren in solche Unfälle verwickelt? Es ist entscheidend, dass alle Verkehrsteilnehmer die Regeln zum Linksabbiegen und Überholen genau kennen.
Traktorfahrer müssen Abbiegeabsichten frühzeitig und deutlich signalisieren, gemäß § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wichtig ist dabei, dass die Blinker am Traktor und an etwaigen Anhängern funktionstüchtig und sichtbar sind. Vor dem Abbiegen ist eine doppelte Rückschaupflicht erforderlich: Einmal vor dem Einordnen und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegevorgang. Die Spiegel des Traktors müssen korrekt eingestellt und sauber sein, um eine optimale Sicht zu gewährleisten.
Ein spezifisches Problem bei Traktoren ist das Einordnen für das Linksabbiegen, das aufgrund der Breite der Fahrzeuge oft nicht eindeutig erkennbar ist. Daher sollten Traktorfahrer die Geschwindigkeit anpassen und bei Bedarf nachfolgenden Verkehr überholen lassen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die Kommunikation des Abbiegevorgangs durch den Traktorfahrer erfolgt über drei Signale: das Aktivieren des Blinkers, das Einordnen in die Fahrspur und das Reduzieren der Geschwindigkeit. In der Praxis ist jedoch oft nur der Blinker als Signal erkennbar. Es ist lebenswichtig, dass Traktorfahrer sich bewusst sind, wie wichtig eine klare Kommunikation ihrer Absichten ist. Beim Linksabbiegen müssen sowohl entgegenkommende als auch nachfolgende Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung beachtet werden, um Kollisionen zu vermeiden.
Für nachfolgende Verkehrsteilnehmer gilt es, auf die Abbiegesignale zu achten und das Überholen nur unter sicheren Bedingungen durchzuführen. Nach §5 StVO darf rechts überholt werden, wenn der Traktor zum Linksabbiegen deutlich eingeordnet hat. Ansonsten ist das Überholen nur erlaubt, wenn dadurch weder der Gegenverkehr noch der nachfolgende Verkehr gefährdet wird.