Ab dem 1. Juni 2024 tritt in Brandenburg eine geänderte Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz in Kraft. Diese Anpassung bringt weitreichende Änderungen für Jäger und Wildtiermanagement im Bundesland mit sich. Das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz gab bekannt, dass die Neuerungen insbesondere Schonzeiten und die Verwendung von Jagdausrüstung betreffen.
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Schonzeit für Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild während der Monate Juni und Juli. Diese Regelung soll vor allem den Muttertieren die notwendige Ruhe zur Aufzucht ihrer Jungen bieten und die versehentliche Erlegung führender Tiere verhindern. Bereits in diesem Jagdjahr gilt diese Schonzeit für weibliches Wild. Ab dem Jagdjahr 2025/26 wird die Schonzeit auch auf einjährige männliche Tiere und Rehböcke ausgeweitet. Rehböcke dürfen dann nur noch vom 16. Mai bis zum 31. Mai und vom 1. August bis zum 31. Januar bejagt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Verordnung ist das Verbot von Totschlagfallen. Künftig dürfen im Rahmen der Jagdausübung nur noch Lebendfallen eingesetzt werden. Dies soll einen tierschutzgerechteren Umgang mit Wildtieren gewährleisten. Zusätzlich wird der Einsatz von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Neozoen wie Marderhunden und Waschbären erlaubt, was bisher nur für Schwarzwild gestattet war.
Die neuen Regelungen haben auch Einfluss auf die jagdbaren Arten. So fallen Bisam und Nutria aus der Liste der jagdbaren Tiere heraus. Die Verantwortung für das Management dieser Arten wird auf die Gewässerunterhaltungsverbände übertragen, während Jäger weiterhin bei der Schadensminimierung mitwirken können. Zudem erhalten Ringeltaube und Stockente erstmals eine landesrechtliche Jagdzeit, während Ringelgänse, Rebhühner und sämtliche anderen Entenarten nun ganzjährig geschont werden.
Der Landesjagdverband Brandenburg hat scharfe Kritik an der neuen Durchführungsverordnung geübt. Er moniert, dass die Verordnung gegen den Willen aller beteiligten Akteure im ländlichen Raum, der kommunalen Spitzenverbände und des Landesjagdbeirates sowie gegen den Willen der Koalitionspartner CDU und SPD erlassen wurde. Besonders die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht sowie die Einführung einer Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalenwild stoßen auf Ablehnung. Der Verband befürchtet zusätzliche und nicht kalkulierbare Schäden durch diese Regelungen. Die Verlängerung der Jagdzeit für wiederkäuendes Schalenwild bis zum 31. Januar wird als wildtierfeindlich kritisiert. Zudem bemängelt der Verband, dass die Freigabe von Nachtsichttechnik für den Fuchs nicht in die Verordnung aufgenommen wurde.
Angesichts dieser Kritik fordert der Landesjagdverband Brandenburg den Ministerpräsidenten auf, die Verordnung unverzüglich zurückzunehmen. Die neuen Regelungen haben eine lebhafte Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Jagdpolitik in Brandenburg entfacht und werden wohl noch für einige Zeit ein kontroverses Thema bleiben.