Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb bei Pasewalk bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut gab bekannt, dass die Schweine des Betriebs, der 3.500 Tiere umfasst, mit dem Virus infiziert sind. Laut Holger Vogel, dem Amtsveterinär des Landkreises, stehen die betroffenen Tiere unter strenger veterinärmedizinischer Überwachung und sollen getötet werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Maßnahmen des Landkreises
Als sofortige Reaktion auf den Ausbruch hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Verfügung sieht die Einrichtung einer 3 km großen Schutzzone sowie einer 10 km großen Überwachungszone rund um den betroffenen Betrieb vor. Innerhalb dieser Zonen ist die Verbringung von Schweinen sowie von Sperma, Eizellen, Embryonen, Gülle, Mist und benutzter Einstreu strikt untersagt.
Pflichten der Schweinehalter
Schweinehalter innerhalb der festgelegten Zonen sind verpflichtet, die Anzahl ihrer gehaltenen Schweine der Behörde mitzuteilen. Zudem müssen sie umgehend verendete oder erkrankte Schweine, insbesondere solche mit Fieber, melden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.
Veröffentlichung der Allgemeinverfügung
Die vollständige Allgemeinverfügung, die alle ergriffenen Maßnahmen detailliert aufführt, ist auf der Website des Landkreises Vorpommern-Greifswald einsehbar. Es ist von größter Bedeutung, dass alle betroffenen Betriebe und Landwirte die Anweisungen der Behörden strikt befolgen. Dies dient nicht nur dem Schutz ihrer eigenen Bestände, sondern auch der Eindämmung der Seuche auf regionaler und nationaler Ebene.