Die Unionsländer verlangen vom Bund eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, das weniger bürokratische Hürden aufweist und praxisnäher gestaltet ist. Der Agrarausschuss des Bundesrates musste in einer Sondersitzung über 100 Änderungsanträge der Länder bearbeiten, was aus Sicht der Unionsminister die erheblichen Mängel der aktuellen Gesetzesvorlage deutlich macht. Diese lehnen die Gesetzesvorlage in ihrer jetzigen Form ab.
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) äußert scharfe Kritik an Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne). Entgegen seinen öffentlichen Bekundungen zeige er kein Interesse an einem breiten Konsens. Vorschläge der Länder würden ignoriert, was laut Kaniber darauf hindeutet, dass es vor allem um die Durchsetzung grüner Ideologie in der Landwirtschaftspolitik gehe. Sie wirft der Ampelkoalition vor, dass es ihr nicht um gute Lösungen für das Tierwohl und die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe gehe.
Das bayerische Landwirtschaftsministerium warnt davor, dass viele der rund 10.000 Betriebe, die Rinder ganzjährig in Anbindehaltung oder in Kombination mit Sommerweide halten, aufgeben müssten, da sie keine Möglichkeit haben, ihren Tieren Weidegang oder Auslauf außerhalb der Weidezeit zu bieten. Bayern sieht darin eine gezielte Provokation der Bundesregierung, die zu einer historisch beispiellosen Aufgabe von Betrieben führen könnte.
Bayern strebt an, das geplante gesetzliche Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verhindern. Stattdessen soll die Kombinationshaltung nach bayerischer Definition beibehalten werden, die 120 Tage freie Bewegung im Jahr vorsieht, zum Beispiel durch Sommerweide oder Almwirtschaft.
Auch Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) warnt vor einem überstürzten Vorgehen von Bundesminister Özdemir. Er kritisiert, dass das vorgelegte Tierschutzgesetz in erster Linie neue und übermäßige Bürokratie schaffe. Hauk betont, dass eine Reform des bestehenden Tierschutzgesetzes notwendig sei, um dem Tierschutz gerecht zu werden und gleichzeitig praktikabel zu sein. Er kritisiert insbesondere den Zeitdruck und die fehlenden demokratischen Prozesse.
Die Unionsländer fordern von Özdemir, zumindest die fachlich fundierten Änderungsvorschläge der Länder in das Gesetz aufzunehmen, um eine sinnvolle Richtung vorzugeben. Da das Tierschutzgesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung und der Bundestag die Änderungswünsche der Länder berücksichtigen werden.