In Mecklenburg-Vorpommern hat der Ausbau der Windenergie neuen Schwung bekommen, seitdem die Zuständigkeit für die Genehmigungen von Windrädern von den Naturschutzbehörden auf die Landwirtschaftsämter übergegangen ist. Diese Änderung hat zu einer schnelleren Entscheidungsfindung in den Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geführt.
Eine bemerkenswerte Entwicklung der letzten zwölf Monate ist die Reduzierung des Rückstaus bei ausstehenden Naturschutzstellungnahmen um über 25 %. Dies betrifft rund 200 Altverfahren mit etwa 780 Windenergieanlagen und einem Investitionsvolumen von etwa 920 Millionen Euro. Trotz dieser Fortschritte gibt es nach wie vor zahlreiche Altverfahren, die bearbeitet werden müssen, während kontinuierlich neue Anträge eingehen.
Um der Flut von Anträgen Herr zu werden, wurden insgesamt 50 neue Stellen geschaffen – 30 im Bereich Naturschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat bereits zu einer Verdopplung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geführt. Im Jahr 2023 wurden 46 Entscheidungen für 158 Windenergieanlagen getroffen, eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.
Diese positive Entwicklung ist auch auf die gestiegene Anzahl naturschutzrechtlicher Stellungnahmen zurückzuführen. Im ersten Halbjahr 2023 wurden vier Stellungnahmen erstellt, im zweiten Halbjahr waren es bereits 48. Diese wurden von den neu geschaffenen Dezernaten in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet. Derzeit befinden sich etwa 287 Anträge mit ungefähr 1.123 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren, was einem Investitionsvolumen von rund 4,5 Milliarden Euro entspricht.
Gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz müssen die Bundesländer bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Mecklenburg-Vorpommern nimmt diese Herausforderung ernst und setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts innerhalb der Landesregierung sowie den zuständigen Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.