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Die Branche fordert Nachbesserungen, da neue Höchstwerte für die Biogasausschreibung erreicht wurden.

Neue Höchstwerte für Biogasausschreibung: Branche fordert Nachbesserungen

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die Höchstwerte für neue sowie Biomethan-BHKW angehoben. Für bestehende Anlagen bleibt der Wert unverändert. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur beinhaltet eine Erhöhung des Höchstwerts für die kommenden zwölf Monate von 17,67 auf 19,43 ct/kWh für neue Biomasseanlagen und Biomethananlagen. Der Wert für bestehende Biomasseanlagen bleibt bei 19,83 ct/kWh, während für Biomethananlagen nun bis zu 21,03 ct/kWh geboten werden können.

Erhöhung der Höchstwerte als Reaktion auf geringe Gebote und hohe Kosten

Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, spiegeln die erhöhten Höchstwerte die niedrige Anzahl an Geboten und die höheren Stromgestehungskosten in den letzten Ausschreibungen wider. Die Festlegung betrifft Biomasseanlagen, die durch Ausschreibungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz () gefördert werden. Diese Ausschreibungen umfassen sowohl Neuanlagen als auch die Weiterförderung von Bestandsanlagen.

Notwendigkeit von Nachbesserungen für bestehende Anlagen

Die Erhöhung des Höchstwerts für neue Anlagen wurde aufgrund des geringen Angebots und der hohen Kosten für neue Anlagen vorgenommen. Für bestehende Biomasseanlagen war eine Erhöhung nicht erforderlich, da bereits im Jahr 2023 ein hoher Höchstwert festgelegt wurde. Dies führte zu einer großen Wettbewerbsintensität in diesem Segment und wird auch für das laufende Jahr erwartet.

Neuer Höchstwert für Biomethananlagen zur Schließung von Förderlücken

Bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen wurden bisher keine Höchstwerte festgelegt, da keine Gebote für diese Technologie eingereicht wurden. Der neue Höchstwert soll dazu beitragen, die offensichtliche Förderlücke zu verringern und somit die Entwicklung in diesem Bereich voranzutreiben.

Forderungen nach weiteren Verbesserungen im EEG

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Anhebungen, fordert jedoch zusätzliche Nachbesserungen für bestehende Anlagen. Sie kritisiert die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Höchstwerte für bestehende Anlagen nicht anzuheben, obwohl die aktuellen Werte deutlich unter den Stromgestehungskosten liegen. Rostek appelliert an den Deutschen Bundestag, grundlegende Änderungen im EEG vorzunehmen, um die Situation für bestehende Biogasanlagen zu verbessern.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Erhöhung der Höchstwerte für Biogasanlagen und Biomethananlagen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Entwicklung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Trotzdem besteht weiterhin Bedarf an Anpassungen im EEG, um bestehende Anlagen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Bioenergiebranche zu gewährleisten.

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