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Energiewirtschaftsgesetz bremst Neubau von Biomethananlagen aus

Die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die das Bundeskabinett am 25. März beschlossen hat, hat bei Biogasproduzenten für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Während die Bundesregierung mit der Novellierung des Heizungsgesetzes auf eine verstärkte Integration von Biomethan in das Gasnetz abzielt, scheinen die neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz diesem Ziel entgegenzuwirken. Insbesondere der sichere Zugang neuer Biomethananlagen zum Gasnetz steht zur Debatte.

Herausforderungen für den Ausbau von Biomethan

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), äußerte Bedenken, dass die geplante Umsetzung der Gesetzesnovelle den Ausbau neuer Biomethanprojekte erheblich behindern könnte. Sie kritisiert, dass der Entwurf weder den europäischen Richtlinien noch den nationalen Ambitionen gerecht wird. Die EU-Kommission strebt eine stärkere Förderung grüner Gase an und auch die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag zur Förderung heimischer Grüngaspotenziale verpflichtet. Der Biogasrat fordert daher, dass das Gasbinnenmarktpaket grundlegend überarbeitet wird, um unter anderem den vorrangigen Anschluss von Biomethananlagen an das Gasnetz zu gewährleisten.

Mangelnde Planungssicherheit für neue Anlagen

Einer der Hauptkritikpunkte der Biogasbranche ist die fehlende Planungssicherheit für neue Anlagen. Die aktuelle Novelle sieht vor, dass die Kappungsfrist für Gasnetzanschlüsse bei zehn Jahren bleibt. Dies bedeutet, dass Betreiber nach Ablauf dieser Frist den Netzzugang kündigen können. Rostek betont, dass dies problematisch sei, da Investitionen sich innerhalb dieses Zeitraums oft nicht amortisieren lassen. Rund 300 Anlagen sind derzeit laut HBB in Planung und könnten durch diese Regelung bereits vor Baubeginn gefährdet sein.

Besserer Schutz für bestehende Anlagen

Für bestehende Anlagen sieht der Gesetzesentwurf hingegen günstigere Bedingungen vor. Hier soll die Kappungsfrist auf 20 Jahre verlängert werden, was laut HBB ein wichtiger Schritt ist, um bestehende Kapazitäten zu sichern. Das Hauptstadtbüro fordert daher eine einheitliche Kappungsfrist von 20 Jahren sowohl für Bestands- als auch für Neuanlagen. Rostek argumentiert, dass Deutschland seine großen Biomethanpotenziale nur dann ausschöpfen kann, wenn grünes Gas uneingeschränkt ins Netz eingespeist werden kann.

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