Die Zukunft des Grasanbaus auf Ackerland könnte bald an Klarheit gewinnen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich kürzlich für eine Stichtagsregelung ausgesprochen und plant Vereinfachungen bei der Identifikation von Kennarten sowie Anpassungen beim Pflugverbot auf Dauergrünland.
Stichtagsregelung bringt Klarheit
In einer Sitzung in Bad Reichenhall am 20. März einigten sich die Agrarminister der Länder auf die Einführung einer Stichtagsregelung für die Einstufung von Ackerflächen. Laut einem Vorschlag von Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Bayern, der im Rahmen des GAP-Strategieplans eingebracht wurde, sollen Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland klassifiziert waren, diesen Status behalten. Diese Regelung verhindert, dass Flächen automatisch zu Dauergrünland werden, wenn dort fünf Jahre lang Ackergras angebaut wurde.
Anpassungen bei Öko-Regelungen
Zusätzlich plant die AMK Änderungen in den Öko-Regelungen. Bei der Öko-Regelung 4 soll das Pflugverbot unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden können, insbesondere wenn Umwelt- oder Naturschutzaspekte betroffen sind. Auch bei der Regelung 5 sollen Kontrollen erleichtert werden: Fotobelege für Kennarten können künftig über zwei Jahre hinweg genutzt werden.
Bei Blühstreifen hingegen wird klargestellt, dass diese ganzjährig erhalten bleiben müssen. Mulchen ist nur dann gestattet, wenn ein Blühstreifen bereits im zweiten Jahr besteht. Zudem sollen die Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung nach den Angaben von November 2025 angehoben werden.
Zukunft der GAP: Mehr Mittel gefordert
Mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 drängt die AMK auf eine schnelle und umfassende Vorbereitung. Die nationalen und regionalen Pläne müssen bis Sommer 2027 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Dabei fordern die Länder mehr finanzielle Flexibilität: Die Bundesregierung soll sich in Brüssel für ein erhöhtes zweckgebundenes Budget einsetzen.
Gemeinwohlleistungen sollen auch in der kommenden Förderperiode zuverlässig honoriert werden. Einigkeit herrscht darüber, dass sowohl ökonomische als auch ökologische Ziele unterstützt werden müssen – unabhängig von Betriebsgröße oder -form.
Flexibilität bei Agrarförderungen
Trotz dieser Einigungen bleibt die Umsetzung im Detail umstritten. Einige Bundesländer fordern mehr Flexibilität in Bezug auf Degression und Kappung bei der Agrarförderung auf EU-Ebene. Bremen, Hamburg und Niedersachsen befürworten zudem eine stärkere Fokussierung auf Gemeinwohlleistungen und zusätzliche Mittel für Umweltaktionen.
Bis zur Herbst-AMK 2026 soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Vorschläge erarbeiten, um degressive flächenbezogene Einkommenszahlungen national umzusetzen.
