Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich vehement für die Einführung spezifischer Regelungen zur Putenhaltung ein. In einem aktuellen Schreiben appelliert Verbandspräsident Thomas Schröder an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, die bestehende Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um klare Richtlinien für Puten zu erweitern.
Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gefordert
Schröder betont die Notwendigkeit, bestehende Missstände in der Putenhaltung schnellstmöglich zu beheben. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zeigt Verständnis für den Vorstoß, legt jedoch Wert auf eine EU-weite Regelung. Ein nationaler Alleingang wird von ZDG-Geschäftsführer Wolfgang Schleicher abgelehnt, da dies die Gefahr birgt, dass die Putenproduktion ins Ausland verlagert wird. Laut Schleicher wäre dies politisch unerwünscht und würde nicht zum Tierschutz beitragen.
Europäische Harmonisierung angestrebt
Die Forderung nach einheitlichen Standards wird durch eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untermauert. Die EFSA hat Defizite in der Putenhaltung identifiziert und sieht dringenden Handlungsbedarf seitens der EU-Kommission. Zudem verweist Schröder auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim, das die 2013 entwickelten „Bundeseinheitlichen Eckwerte“ als unzureichend bewertet.
Der ZDG hingegen betrachtet die Eckwerte von 2013 als brauchbare Grundlage für EU-weite Standards, vorausgesetzt es erfolgt eine umfassende Folgenabschätzung hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte. Dazu zählen Ernährungssicherung, Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit.
Schnabelkürzen: Gesetzesänderung gefordert
Ein weiterer kritischer Punkt ist das Schnabelkürzen bei Puten. Schröder fordert eine Anpassung der gesetzlichen Ausnahmevorschriften, sodass strengere Haltungsbedingungen Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus verhindern können. Eine Gesetzesreform sei notwendig, um das Schnabelkürzen an hohe Mindeststandards zu binden.
Schröder erinnert Minister Rainer zudem an die im Koalitionsvertrag festgelegten Reformpläne zur Weiterentwicklung der Tierhaltung und Stärkung des Tierschutzes in Deutschland.
