In der Landwirtschaft ist das Ausbringen von Gülle und Festmist in den Wintermonaten ein wiederkehrendes Thema. Eine zentrale Frage ist, ob dies erlaubt ist, wenn der Boden tagsüber taut, aber nachts Frost herrscht. Die Antworten darauf sind nicht einheitlich und hängen stark von den gesetzlichen Regelungen und deren Auslegung in den einzelnen Bundesländern ab.
Strikte Vorgaben durch die Düngeverordnung
Seit der Änderung der Düngeverordnung im Mai 2020 besteht ein generelles Verbot für das Aufbringen stickstoffhaltiger Düngemittel auf Böden, die überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt sind. Diese Regelung hat die zuvor vorhandene Ausnahme aufgehoben, die es erlaubte, Festmist von Huftieren oder Kompost auf gefrorenem Boden auszubringen.
Infolgedessen dürfen Landwirte in den meisten Regionen nur dann düngen, wenn der Boden vollständig frostfrei ist.
Unterschiedliche Definitionen von Frost
Die genaue Definition eines gefrorenen Bodens kann je nach Bundesland variieren. In Niedersachsen gilt ein Boden als gefroren, wenn er entweder an der Oberfläche oder in tieferen Schichten Frost aufweist. Selbst wenn die Oberfläche mittags auftaut, bleibt das Düngungsverbot bestehen, solange Eis im Boden vorhanden ist.
Ähnlich wird es in Schleswig-Holstein gehandhabt: Auch dort darf keine Düngung erfolgen, wenn Nachfröste einen Frostbelag hinterlassen haben. Die Regelung fokussiert sich auf den Zustand des Bodens während der Düngung und nicht darauf, ob er tagsüber auftaut.
Bayern und Nordrhein-Westfalen mit abweichender Regelung
Bayern hingegen erlaubt eine Düngung nach einer frostigen Nacht, vorausgesetzt der Boden taut im Tagesverlauf bis zu einer Tiefe von mindestens 20 cm vollständig auf. Nordrhein-Westfalen folgt seit Kurzem dieser bayerischen Praxis.
Landwirte sollten sich daher bei Unsicherheiten bei ihrer zuständigen Behörde über die spezifischen Bestimmungen informieren.
Tagesaktuelle Wetterdaten als Entscheidungshilfe
Für eine fundierte Planung ihrer Düngemaßnahmen können Landwirte die tagesaktuellen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nutzen. Der DWD liefert Daten zum Bodenfrost sowohl für unbewachsene Flächen als auch für Felder mit Winterungen. Diese Informationen sind jedoch nur für den aktuellen Tag gültig und müssen kurz vor der Düngung erneut überprüft werden.
