Der Verein „Land schafft Verbindung“ (LsV) plante eine Protestaktion an der deutsch-polnischen Grenze, um auf aus ihrer Sicht misslungene agrarpolitische Entscheidungen aufmerksam zu machen. Die Aktion sollte vom 11. bis 17. Januar 2026 den Grenzübergang Pomellen mit Hilfe von Traktoren und Lastkraftwagen blockieren. Ziel war es, den Druck auf politische Entscheidungsträger zu erhöhen und die Herausforderungen der Landwirte sichtbar zu machen.
Protestaktion untersagt
Die geplante Blockade wurde jedoch von offizieller Seite gestoppt. Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald untersagte die Aktion, nachdem LsV sie am 7. Januar angemeldet hatte. Zwei Tage später entschied er, dass die Blockade eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen würde.
Gericht bestätigt Verbot
Nach dem behördlichen Verbot legte LsV Widerspruch ein, der jedoch vom Verwaltungsgericht Greifswald abgelehnt wurde. Das Gericht argumentierte, dass die Aktion eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit sich bringen würde, besonders für Leib und Leben sowie das Eigentum der Verkehrsteilnehmer. Auch die erwarteten winterlichen Wetterbedingungen wie Eis und Schnee würden das Risiko weiter erhöhen.
Kritik an fehlendem Ortsbezug
Ein weiterer Punkt in der Entscheidung des Gerichts war der mangelnde Sachbezug zwischen dem Thema des Protests und dem gewählten Ort. Versammlungen auf Bundesfernstraßen sind nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, da sie erhebliche Gefahren für den Verkehr darstellen können. Im Fall von LsV sah das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen dem Versammlungsthema und dem Ort.
Das Gericht bewertet die geplante Aktion als unverhältnismäßig und nicht geeignet, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Die Behörden im Landkreis betonen, dass Autobahnen nicht der passende Ort für solche Proteste seien.
