Landwirte in Deutschland müssen sich im Jahr 2026 auf zahlreiche Änderungen einstellen. Neben der Rückkehr zur ursprünglichen Energiesteuererstattung für Agrardiesel gibt es eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, was insbesondere Auswirkungen auf die Beschäftigung von Erntehelfern haben wird.
Energiesteuererstattung für Agrardiesel
Ab dem 1. Januar 2026 können Landwirte erneut eine Energiesteuererstattung für Agrardiesel in Höhe von 21,48 Cent pro Liter beantragen. Diese Rückkehr zur ursprünglichen Entlastungshöhe folgt auf eine Reduzierung durch die vorherige Regierung auf lediglich 6,44 Cent pro Liter im Jahr 2025. Die Steuererleichterung gilt auch für alternative Kraftstoffe wie Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe.
Anstieg des Mindestlohns und Auswirkungen auf Minijobs
Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies betrifft alle Arbeitnehmer, einschließlich ausländischer Erntehelfer und Minijobber. Bereits zum 1. Januar 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro vorgesehen. Parallel dazu erhöht sich die Entgeltgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich, was einem maximalen Jahresentgelt von 7.236 Euro entspricht.
Anpassungen bei Ausbildungsvergütung und Sachbezügen
Auch die Ausbildungsvergütungen werden angepasst: Ab dem kommenden Jahr erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 724 Euro brutto monatlich, was einer Steigerung um etwa 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zudem erhöhen sich die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft leicht.
Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigen um 7 Prozent, während der Beitrag zur Alterskasse um 4,17 Prozent zunimmt. Diese Änderungen bedeuten höhere Kosten für landwirtschaftliche Betriebe und deren Mitarbeiter.
Investitionsförderung und steuerliche Anpassungen
Der Bund plant Investitionsförderungen für den Erwerb von Landmaschinen mit alternativen Antrieben sowie entsprechender Infrastruktur wie Lade- oder Tankstellen. Darüber hinaus werden Anpassungen bei der Einkommensteuer vorgenommen: Saisonarbeitskräfte dürfen bis zu 90 Tage sozialversicherungsfrei arbeiten, und der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 Euro.
Bürokratieaufwand beim Pflanzenschutz steigt
Ab dem nächsten Jahr gelten erweiterte Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittelanwender, darunter detaillierte Dokumentationsanforderungen mit einer Frist von maximal 30 Tagen nach Anwendung.
Anpassungen bei Konditionalität und Öko-Regelungen
Zwei neue Instrumente werden im GLÖZ-Standard eingeführt: genehmigungspflichtige Narbenerneuerung und Wiederherstellungsanordnung. Zudem wird die Prämienstruktur bei Öko-Regelungen attraktiver gestaltet, um Landwirte zu motivieren, mehr Flächen biodiversitätsfördernd zu bewirtschaften.
Zusammengefasst stehen Landwirte vor umfangreichen Herausforderungen durch neue gesetzliche Vorgaben und finanzielle Anpassungen im Jahr 2026. Dennoch bieten einige Maßnahmen Chancen zur Förderung nachhaltiger Praktiken und Investitionen in moderne Technologien.
