Für die Landwirte im Landkreis Meißen bedeutet der jüngste Ausbruch der Vogelgrippe in Ebersbach eine enorme Herausforderung. Der betroffene Geflügelbetrieb steht vor der schwierigen Aufgabe, seinen gesamten Bestand von 310.000 Legehennen zu keulen. Diese Maßnahme soll die weitere Ausbreitung des Virus verhindern, wie das sächsische Sozialministerium mitteilte.
Ein gravierender Seuchenfall
Laut Sylvia Schäfer, Geschäftsführerin der Tierbeseitigungsanlage Sachsen, handelt es sich um den schwerwiegendsten Fall von Vogelgrippe seit über zwei Jahrzehnten. Die Mitarbeiter des Betriebs sind tief betroffen und müssen den Vorfall erst einmal verarbeiten.
Schnelle Maßnahmen aus Tierschutzgründen
Ein Ministeriumssprecher erläuterte, dass die sofortige Tötung der Tiere aufgrund der schnellen Ausbreitung des Virus notwendig sei. Dies diene auch dem Tierschutz, da weniger erkrankte Tiere auch weniger Viren verbreiten und somit das Risiko weiterer Infektionen sinkt.
Logistische Herausforderungen bei der Entsorgung
Die Tierbeseitigungsanlage in Lenz hat die Aufgabe übernommen, die getöteten Hühner zu entsorgen. Erwartet werden zwischen 50 und 70 Lkw-Ladungen, durch spezielle Verfahren wird aus den Kadavern Tiermehl und Fett produziert. Das Tiermehl dient als Brennstoff in einem Braunkohlekraftwerk, während das Fett für Biodiesel verwendet wird. Diese Arbeiten sollen bis Weihnachten abgeschlossen sein.
Unterstützung für betroffene Betriebe
Sozialministerin Petra Köpping äußerte Verständnis für die schwierige Situation der Landwirte und betonte das große Risiko einer Weiterverbreitung des Virus. Betroffene Geflügelhalter können eine Entschädigung von bis zu 50 Euro pro Tier erwarten. Die Kosten für die Entsorgung werden zu je einem Drittel vom Freistaat Sachsen, dem Landkreis Meißen und der Tierseuchenkasse getragen.
Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Virus
Das Landratsamt Meißen hat eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, die bis in den Landkreis Bautzen und nach Dresden reicht. Für Geflügelbesitzer mit mehr als 50 Vögeln gilt Stallpflicht; zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte untersagt. Auch Haltern mit weniger Tieren wird dringend empfohlen, ihre Bestände im Stall zu halten.
