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CO2-Abgabe steigt weiter – Landwirte müssen mehr zahlen

Der Bundestag beschloss Ende Januar 2025 das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, mit dem die europäische Emissionshandelsreform ins nationale Recht übertragen wird. Bereits 2025 kletterte die CO2-Abgabe für Wärme und Verkehr von 45 auf 55 Euro je Tonne. Zum Jahresbeginn 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 55 bis 65 Euro pro Tonne.

Ab 2027 bestimmt dann der europäische Zertifikatehandel den Preis für CO2-Emissionen, sodass sich dieser künftig durch Angebot und Nachfrage entwickelt. Einige Wirtschaftswissenschaftler rechnen mit einer Vervierfachung des CO2-Preises, was deutliche Folgen für die Ausgaben von Landwirten, Betrieben und Verbrauchern haben dürfte. Achim Wambach, Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW, warnte Anfang 2025 vor einem möglichen Anstieg auf 200 Euro pro Tonne.

Die höhere CO2-Abgabe trifft Landwirte, Hauseigentümer und Verbraucher, die fossile Brennstoffe wie Gas, Öl, Diesel oder Benzin zum Heizen oder für die Mobilität nutzen. Der Anstieg wirkt sich zudem indirekt auf die Strompreise aus, trotz wachsender Anteile von Wind- und Solarenergie. Die gestiegenen CO2-Kosten tragen zunächst die Unternehmen, die die belasteten Energieträger erwerben, geben sie jedoch letztlich an die Endverbraucher weiter.

Durch die CO2-Abgabe verteuern sich Kraftstoffe und Heizkosten spürbar. Ein Liter Benzin kostet wegen der erhöhten Abgabe rund 16 Cent mehr, Diesel etwa 17 Cent mehr je Liter. Die Heizkosten klettern ebenfalls weiter nach oben: Eine Kilowattstunde Gas wird durch den CO2-Preis um 1,21 Cent teurer. Mieter, die mit Öl oder Gas heizen, beteiligen sich seit 2023 ebenfalls an der CO2-Abgabe, wobei der Anteil vom Effizienzstandard des Gebäudes abhängt.

Die Abgabe erfasst sämtliche fossilen Energieträger und beeinflusst die Preise für Diesel, Benzin, Heizöl und weitere Brennstoffe. CO2-neutral hergestellte Biokraftstoffe bleiben von der Preiserhöhung ausgenommen. Mieter in Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung müssen sich seit 2023 je nach Energieeffizienz des Objekts an den CO2-Kosten beteiligen.

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