Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat in einem Positionspapier deutliche Vorbehalte gegenüber dem geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) formuliert. Das Gesetz soll am 1. März 2026 in Kraft treten, Geflügelfleisch ist jedoch davon ausgeschlossen. Grund dafür sind geltende EU-Vermarktungsnormen, die ein staatliches Kennzeichen für diese Produktgruppe bislang nicht zulassen.
Nach Einschätzung der Branche könnte das Fehlen einer einheitlichen Kennzeichnung für alle Fleischarten bei den Verbrauchern für Unsicherheit sorgen. Für Geflügelfleisch existiert bereits ein privatwirtschaftlich etabliertes System mit fünf Stufen, das im Lebensmitteleinzelhandel breite Anwendung findet. Die Mehrheit des in Deutschland produzierten Geflügelfleisches wird derzeit der Stufe „Stall + Platz“ zugeordnet, die die Vorgaben der Initiative Tierwohl erfüllt. Dieses Kennzeichnungssystem umfasst ein breites Produktspektrum – von frischem und tiefgekühltem Fleisch bis hin zu gewürzten und marinierten Varianten.
Der Verband warnt, dass ein staatliches Siegel dem bestehenden privatwirtschaftlichen Modell die Glaubwürdigkeit nehmen würde. Zudem müssten für eine staatliche Lösung kostenintensive Verwaltungs- und Kontrollstrukturen aufgebaut werden, die am Ende von den Steuerzahlern zu tragen wären. Aus Sicht der Branche sollte sich der Staat darauf beschränken, die Funktionsfähigkeit der bereits bestehenden Kontrollmechanismen zu überwachen.
Ein weiteres Problem sieht die Geflügelwirtschaft im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung“. Da Geflügel im TierHaltKennzG nicht berücksichtigt ist, könnten für nicht privilegierte Anlagen auch künftig keine Genehmigungen für Erweiterungen mit Außenklimabereichen erteilt werden.
Darüber hinaus wird kritisiert, dass zentrale Aspekte bislang unberücksichtigt bleiben. Dazu zählen die fehlende Einbindung des Außer-Haus-Verzehrs in Kantinen und Gastronomie, das Ausbleiben einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die Nichtnutzung bestehender privatwirtschaftlicher Strukturen, die mangelnde Anpassung des Baurechts für tierwohlorientierte Maßnahmen sowie fehlende Erleichterungen im Immissionsschutzrecht und unzureichende Investitionshilfen.
Deutschland weist innerhalb der Europäischen Union die höchsten Standards in der Geflügelhaltung auf und erreicht nahezu Selbstversorgung. Sollte die Nachfrage nach Produkten aus höheren Haltungsformen weiter wachsen, sieht die Branche Anpassungen im Baurecht als notwendig an, um die Versorgung mit inländischem Geflügelfleisch sicherzustellen.
Trotz der Kritik betont der Verband seine Bereitschaft, sich konstruktiv in die weitere Ausgestaltung einzubringen. Sollte das Gesetz politisch weiterverfolgt werden, will die Geflügelwirtschaft von Beginn an aktiv mitarbeiten.
