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Behörden greifen bei Wanderheuschrecken in der Ukraine durch

In den südukrainischen Regionen Saporischschja und Cherson werden derzeit gezielte Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Heuschreckenpopulationen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Wanderheuschrecke sowie die ägyptische Heuschrecke, die als besonders schädlich für Pflanzenbestände gelten.

Wanderheuschrecken

Seit dem 15. Juli gilt in der Gemeinde Kuschuhiwka im Bezirk Saporischschja ein spezieller Pflanzenschutzmodus. Auf einer Fläche von rund 21.600 Hektar soll dieser aufrechterhalten werden, bis alle bekannten Schädlingsherde vollständig beseitigt sind. Die Hauptnahrungsquellen der Heuschrecken in diesem Gebiet bestehen aus Schilf und Wildgräsern. Landwirtschaftlich genutzte Flächen blieben bisher weitgehend verschont.

Auch in der Region Cherson wurden ab dem 23. Juni Pflanzenschutzmaßnahmen eingeleitet. Auf insgesamt 297 Hektar, davon 27 Hektar mit Sonnenblumenkulturen, fanden gezielte Behandlungen statt. Laut den jüngsten phytosanitären Untersuchungen konnten die Insekten auf den behandelten Flächen vollständig entfernt werden. Die Schädlingsdichte bewegt sich derzeit im wirtschaftlich tolerierbaren Bereich. Eine Aufhebung der Schutzmaßnahmen wird derzeit geprüft, während das Monitoring fortgesetzt wird.

Parallel dazu wurde auch in der benachbarten Region Odessa die Überwachung verstärkt. Grund dafür sind Meldungen über Heuschreckenaktivitäten in den südlichen Gebieten Moldawiens. Anfang Juli kam es im Bezirk Bolhrad in Odessa zu einer Einwanderung der Schädlinge. Betroffen waren vor allem Flächen, auf denen Raps, Weizen und Gerste bereits geerntet worden waren. Aufgrund der niedrigen Populationsdichte wurde hier bislang kein besonderer Pflanzenschutzmodus eingeführt.

Darüber hinaus liegen Berichte über das Auftreten von Heuschrecken in einigen Teilen der Region Dnipropetrowsk vor. Dort laufen derzeit Untersuchungen, um das Ausmaß der Ausbreitung zu bewerten.

Im Falle neuer Entdeckungen von Heuschreckenherden sollen Landwirte und Behörden umgehend reagieren. Dazu gehören die Meldung an die zuständige Regionalstelle der Staatlichen Dienststelle für Lebensmittelsicherheit sowie die Anwendung von Insektiziden gemäß dem offiziellen Pestizidregister der Ukraine. Dabei ist die Einhaltung aller vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien zwingend erforderlich.

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