Bei der Festlegung von Flächen für Windkraftprojekte an Land wird zunehmend auf die Interessen der Landwirtschaft verwiesen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD unterstrichen, wie wichtig es ist, agrarstrukturelle Aspekte frühzeitig zu berücksichtigen. Anlass war die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III in deutsches Recht.
Mit der Annahme des Gesetzes durch den Bundestag am 10. Juli wurde ein Rahmen geschaffen, um die europäischen Vorgaben in nationale Verfahren zu überführen. Der Gesetzesbeschluss erfolgte mit Zustimmung der Regierungsfraktionen, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Vorlage stimmten. Die endgültige Fassung war zuvor im Umweltausschuss überarbeitet worden.
Aus Sicht des Bauernverbands ist bei der Ausweisung von Windkraftflächen besonders darauf zu achten, ob diese mit den bestehenden landwirtschaftlichen Strukturen vereinbar sind. Vorrang sollen dabei Flächen behalten, die eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit spielen. Dies betrifft insbesondere Acker- und Grünland mit hoher Bedeutung für die regionale Lebensmittelproduktion.
Das neue Gesetz ersetzt die bisherige Regelung, die auf der EU-Notfallverordnung beruhte und zum 30. Juni 2025 ausläuft. Diese war im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verankert und hatte dazu beigetragen, die Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Die aktuelle Gesetzesfassung soll nun dauerhaft Rechtssicherheit schaffen und den Ausbau der Windenergie unter klaren Rahmenbedingungen ermöglichen.
Nach Angaben des Bundesverbands WindEnergie (BWE) war das Jahr 2024 ein besonders erfolgreiches Jahr für den Zubau von Windkraftanlagen. Mit insgesamt 2.405 neu genehmigten Anlagen und einer Gesamtleistung von über 14.000 Megawatt wurde ein bisher nicht erreichter Höchststand erzielt. Der Verband begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzes, äußert jedoch auch Bedenken.
Der BWE sieht in der verabschiedeten Regelung Fortschritte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, verweist jedoch auf offene Punkte bei der Umsetzung. Kritisch wird angemerkt, dass Fachverbände nicht in das beschleunigte Verfahren einbezogen wurden. Zudem bleibt unklar, wie die Genehmigungsprozesse im Sinne der Umweltvorgaben tatsächlich beschleunigt werden sollen. Ein zentrales Element der RED III, die sogenannte Genehmigungsfiktion aus Umweltgründen, wurde nicht übernommen.
Auch die vorgesehenen Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) stoßen auf Vorbehalte. Sie könnten nach Ansicht des Verbands lokale Betriebe behindern, die eigene Windkraftprojekte zur Reduzierung von Emissionen planen. Der Umgang mit diesen Regelungen wird mit darüber entscheiden, wie die Energiewende in Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren vorangebracht werden kann.
Der weitere Verlauf der Umsetzung wird zeigen, inwieweit landwirtschaftliche Belange Eingang in die konkrete Flächenplanung finden und wie tragfähig die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der Windkraft in Deutschland sind.
