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Gericht lässt Klage gegen John Deere wegen Reparaturrechten zu

Ein US-amerikanisches Gericht hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung in einem Verfahren getroffen, das sich gegen den Landtechnikhersteller John Deere richtet. In Illinois wurde ein Antrag des Unternehmens, ein laufendes Verfahren zu stoppen, abgelehnt. Im Zentrum steht eine Klage der US-Wettbewerbsbehörde FTC, die dem Konzern wettbewerbswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem sogenannten „Right to Repair“ vorwirft.

Bereits im Januar 2025 hatte die Federal Trade Commission (FTC) ihre Klage eingereicht. Sie wirft Deere & Company vor, Landwirte und unabhängige Werkstätten systematisch daran zu hindern, Reparaturen an Traktoren und Mähdreschern selbst oder durch Dritte vorzunehmen. Die Behörde argumentiert, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung nutze, um Reparaturdienstleistungen exklusiv über sein eigenes Netzwerk autorisierter Händler anzubieten.

Besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf die Diagnosesoftware, die John Deere nur seinen Vertragspartnern zur Verfügung stellt. Ohne diese Programme ist es kaum möglich, komplexe technische Arbeiten an modernen Maschinen durchzuführen – auch dann nicht, wenn Ersatzteile verfügbar sind oder mechanisches Know-how vorhanden ist.

Der Fall liegt derzeit beim Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois. Richter Iain D. Johnston entschied, das Verfahren trotz des Widerstands von John Deere fortzusetzen. Der Konzern hatte sich unter anderem darauf berufen, dass die FTC den betroffenen Markt nicht klar genug definiert habe und Kunden über die Reparaturbedingungen vor dem Kauf informiert gewesen seien.

Zudem vertrat Deere die Auffassung, dass das Unternehmen seinen Kunden stets die Möglichkeit zur Selbstreparatur eingeräumt habe. Auf eine frühere Erklärung des Unternehmens vom Januar verwies man, in der die Verpflichtung zur Unterstützung eigenständiger Wartung betont wurde. Nach Ansicht des Gerichts aber reichen diese Argumente nicht aus, um das Verfahren zu beenden.

Ein Aspekt, den das Gericht in seiner Begründung hervorhob, betrifft die geografische Struktur des US-amerikanischen Landtechnikmarkts. Werkstätten und Vertragspartner liegen oft weit auseinander. In vielen Regionen bleibt Landwirten kaum eine andere Wahl, als Maschinen von John Deere zu kaufen und bei Reparaturen auf das autorisierte Netzwerk zurückzugreifen. Diese eingeschränkte Auswahl ermögliche dem Hersteller laut Gericht überhöhte Preise für Serviceleistungen durchzusetzen.

Außerdem wies Richter Johnston darauf hin, dass die zunehmende Technologisierung der Landtechnik dazu führe, dass Nutzer stärker als früher auf herstellereigene Softwarelösungen angewiesen seien. Durch die Lizenzvergabe ausschließlich an autorisierte Betriebe werde verhindert, dass Landwirte selbst Hand anlegen oder unabhängige Anbieter beauftragen können.

Nach der Entscheidung des Gerichts veröffentlichte das Unternehmen eine Stellungnahme, in der es die Klage als „fundamental fehlerhaft“ und als Angriff auf Innovation und Wettbewerb bezeichnete. Die vorgebrachten Vorwürfe seien nach Darstellung von John Deere sachlich unzutreffend und juristisch unbegründet.

Die jurische Auseinandersetzung um das sogenannte „Recht auf Reparatur“ entwickelt sich damit weiter. Ein Ende dieses Konflikts scheint vorerst nicht in Sicht.

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