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EU erhöht Importquoten für Agrarwaren aus der Ukraine

Die Europäische Kommission hat die neuen Einfuhrmengen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine veröffentlicht. Mit Blick auf das überarbeitete Handelsabkommen, das ab dem 1. Januar 2026 greifen soll, werden die Importkontingente für mehrere sensible Produkte deutlich angehoben. Diese Maßnahme sorgt insbesondere bei Landwirten in Deutschland und Österreich für Unruhe.

In den vergangenen Jahren stieß der zollfreie Zugang ukrainischer Agrarprodukte regelmäßig auf Kritik. Insbesondere Getreide- und Maisimporte führten zu Druck auf die Erzeugerpreise im Binnenmarkt. Die aktuelle Ernteperiode ist geprägt von gestiegenen Düngemittelkosten, während die Erlöse für Weizen, Gerste und Mais deutlich zurückgegangen sind. Zusätzlich kursieren Vermutungen, dass ukrainischer Mais nicht vollständig gentechnikfrei sei, was die Skepsis unter Ackerbauern weiter verstärkt.

Österreichische Zuckerrübenproduzenten zeigen sich besonders betroffen. Das neu geregelte Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine sieht vor, dass die bisherigen Importgrenzen für Zucker deutlich angehoben werden. Schon das bestehende Abkommen hatte den zollfreien Import von bis zu 263.000 Tonnen ukrainischem Zucker bis Mitte 2025 ermöglicht – mit spürbaren Folgen für den europäischen Markt. In Österreich wurde infolgedessen eine Zuckerfabrik geschlossen, auch in anderen Mitgliedsstaaten kam es zu Stillständen.

Mit der jetzt bekanntgegebenen Regelung weitet die EU die Quoten für mehrere Agrarprodukte aus. Beim weißen Zucker soll die zollfreie Importmenge von 20.070 auf 100.000 Tonnen steigen. Für Mais ist eine Erhöhung von 650.000 auf 1 Million Tonnen vorgesehen. Beim Weichweizen steigt die Grenze von 1 auf 1,3 Millionen Tonnen. Auch bei Gerste wächst das Kontingent, nämlich von 350.000 auf 450.000 Tonnen.

Weitere Anpassungen betreffen unter anderem Geflügelfleisch (von 90.000 auf 120.000 Tonnen), Eier und Eiprodukte (von 6.000 auf 18.000 Tonnen) sowie Honig (von 6.000 auf 35.000 Tonnen). Für Milchprodukte wie Sahne, Butter, Magermilchpulver und Kondensmilch wurden ebenfalls höhere Quoten festgelegt. In einigen Bereichen, darunter Schweine-, Rind- und Schaffleisch, bleiben die bisherigen Einfuhrmengen bestehen.

Darüber hinaus plant die Kommission, die Beschränkungen für verarbeitete Sahne, Vollmilchpulver, fermentierte Milchprodukte, Pilze und Traubensaft aufzuheben. Neben den erweiterten Importmöglichkeiten soll auch die Exportseite profitieren. EU-Erzeugnisse wie Tiernahrung, Fischprodukte und verschiedene Milchprodukte erhalten Zugang zu niedrigeren Zöllen oder einer vollständigen Liberalisierung. Das Schweinefleisch-Kontingent für EU-Exporteure soll auf 45.000 Tonnen steigen, das für Zucker auf 100.000 Tonnen und für Geflügel auf 120.000 Tonnen.

Trotz dieser erweiterten Exportchancen bleibt die Unzufriedenheit in der Zuckerrübenbranche bestehen. Die bisherigen Auswirkungen auf den Markt seien erheblich gewesen. Vertreter der Branche kritisieren, dass durch die Handelsöffnung große Agrarkonzerne in der Ukraine profitierten, während die bäuerliche Landwirtschaft in Europa Einbußen hinnehmen müsse.

Ein Bestandteil der neuen Vereinbarung ist die Verpflichtung der Ukraine, ihre landwirtschaftliche Produktion schrittweise an EU-Standards anzupassen. Bis 2028 sollen Regelungen etwa zum Tierschutz, zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und zum Einsatz von Tierarzneien angeglichen werden. Über den Fortschritt dieser Anpassungen soll die Ukraine jährlich berichten.

Als Absicherung wurde ein Schutzmechanismus eingeführt. Sollte es infolge der erweiterten Handelsregelungen zu gravierenden Marktstörungen kommen, kann dieser Mechanismus ausgelöst werden. Damit erhält die EU die Möglichkeit, temporär Maßnahmen zu ergreifen – auch auf Ebene einzelner Mitgliedsstaaten –, um die Marktstabilität zu sichern.

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