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Flufenacet-Zulassung vor dem Aus

Die Zukunft des Bodenherbizidwirkstoffs Flufenacet steht auf dem Spiel, da seine Zulassung in der Europäischen Union wahrscheinlich nicht verlängert wird. Dies resultiert aus den regelmäßigen Sicherheitsbewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Nach deren Feststellungen entspricht Flufenacet nicht den geforderten Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, da Bedenken hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den menschlichen Hormonhaushalt und die mögliche Kontamination von Gewässern mit gesundheitsschädlichen Abbauprodukten wie Trifluoressigsäure bestehen.

Diese Entwicklung könnte gravierende Folgen für die Landwirtschaft haben, insbesondere für den Ackerbau, wo Flufenacet eine wesentliche Rolle in der Bekämpfung von schwer kontrollierbaren Unkräutern wie dem Ackerfuchsschwanz spielt. Derzeit ist Flufenacet in fast der Hälfte aller Herbizidprodukte enthalten, die im Getreideanbau zum Einsatz kommen. Günter Klingenhagen von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen betont die Bedeutung von Flufenacet für das Resistenzmanagement bei der Ungraskontrolle und warnt vor den Schwierigkeiten, die sein Wegfall mit sich bringen würde.

Während die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weiterhin die Risiken des Wirkstoffs prüft, fordert die Deutsche Umwelthilfe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dazu auf, ein sofortiges Verbot der betroffenen Produkte zu erwirken und erwägt sogar ein gerichtliches Eilverfahren, um eine rasche Durchsetzung zu erreichen. Das BVL hat der Industrie eine Frist bis zum 11. November 2024 eingeräumt, um Stellungnahmen abzugeben, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Obwohl Alternativen zu Flufenacet existieren, sind diese oft weniger kulturverträglich und könnten die Effektivität im Unkrautmanagement mindern. Neue Produkte, die eine ähnliche Wirkung wie Flufenacet versprechen, werden nicht vor 2026 erwartet. In der Zwischenzeit müssen Ackerbauern mit einer unsicheren Zukunft planen, da die verfügbaren Mittel zur Unkrautbekämpfung möglicherweise eingeschränkt werden.

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