Die BayWa AG hat kürzlich außerordentliche Abschreibungen in beträchtlicher Höhe vorgenommen, wie aus einer aktuellen Unternehmensmitteilung hervorgeht. Nach eingehenden Überprüfungen der Unternehmensbeteiligungen und darauffolgenden „Impairment-Tests“ wurden nicht zahlungswirksame Wertminderungen in einer Gesamthöhe von 222,2 Millionen Euro festgestellt. Diese wurden im Halbjahresfinanzbericht für das Jahr 2024 als Abschreibungen erfasst.
Ein wesentlicher Anteil dieser Abschreibungen, nämlich 171,5 Millionen Euro, betrifft die 51-prozentige Beteiligung an der Tochtergesellschaft BayWa r.e. AG. Trotz dieser beträchtlichen finanziellen Korrekturen betont die BayWa, dass diese Maßnahmen keinen Einfluss auf die fortlaufenden Sanierungsanstrengungen des Konzerns haben. Ebenso bleiben die Auswirkungen auf das derzeit entwickelte Restrukturierungskonzept des Unternehmens aus.
Diese Finanzbewegungen sind zwar tiefgreifend, jedoch sieht die Unternehmensleitung keine negativen Folgen für die operative Umsetzung der geplanten Sanierungsstrategien. Dennoch ist zu erwarten, dass diese signifikanten Abschreibungen das Ergebnis des Halbjahresberichts deutlich belasten werden.
Der vollständige Halbjahresfinanzbericht 2024 der BayWa wird im Laufe des Tages veröffentlicht und dürfte weitere Details zu den finanziellen Auswirkungen dieser Abschreibungen sowie zu den weiteren finanziellen und operativen Plänen des Konzerns offenlegen.