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Hofübergabe ohne Testament: Erbschaftsregelungen sind entscheidend

Der plötzliche Tod eines Betriebsinhabers kann für eine Familie eine enorme Herausforderung darstellen, insbesondere wenn zuvor keine erbrechtlichen Regelungen getroffen wurden. Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis, betont die Dringlichkeit, in solchen Fällen schnell und überlegt zu handeln, um rechtliche und steuerliche Komplikationen zu vermeiden.

Nach einem solchen Ereignis stehen die Erben vor der schwierigen Aufgabe, die Nachlassangelegenheiten zu ordnen. Wie von Ecovis Agrar berichtet wird, könnte es in einigen Fällen sogar aus steuerlichen Gründen angebracht sein, ein Erbe abzulehnen. Diese Entscheidung erfordert eine sorgfältige Überlegung und muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.

Insbesondere bei mehreren Erben empfiehlt es sich aus steuerlicher Sicht oft nicht, das Vermögen zunächst in eine Erbengemeinschaft übergehen zu lassen. Dies könnte beim späteren Aufteilen des Vermögens unter den Miterben zu doppelten Betriebserwerben und damit verbundenen steuerlichen Nachteilen führen, warnt von Wersebe.

Eine Strategie zur Vermeidung solcher Probleme kann die Ausschlagung des Erbes sein. Selbst wenn man gesetzlich als Erbe vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen das Erbe auszuschlagen. Dies verhindert, dass Vermögenswerte wie Wertpapiere oder Immobilien, die nicht durch erbschaftsteuerliche Vergünstigungen gedeckt sind, steuerlich doppelt belastet werden.

Allerdings bedeutet eine Erbausschlagung auch, dass der Ausschlagende aus der Erbfolge ausscheidet und keinerlei Ansprüche am Nachlass hat. Dies könnte besonders relevant sein, wenn der überlebende Ehepartner Teile des Nachlasses benötigt, etwa zur Sicherung der eigenen Altersvorsorge. In solchen Fällen könnte eine Erbausschlagung gegen Abfindung eine Lösung bieten, bei der bestimmte Nachlassteile wie Immobilien oder Geldbeträge übertragen werden.

Jedoch könnten auch hier Schwierigkeiten auftreten, etwa wenn der Verzichtende spezifische Grundstücke des Betriebs übernehmen möchte. Dies würde zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen führen und könnte bei den Erben zu steuerlichen Belastungen führen. Daher ist es entscheidend, diese Angelegenheiten schnell zu klären, um die Einhaltung der Sechs-Wochen-Frist sicherzustellen.

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