Das digitale Agrarbüro von top farmplan reagiert auf die neuen gesetzlichen Anforderungen der Stoffstrombilanzverordnung (StoffstrombilanzVO) und bietet nun ein Tool zur einfachen Erstellung der Stoffstrombilanz für Landwirte an. Seit dem 1. Januar 2023 sind viele landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet, eine solche Bilanz zu erstellen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. top farmplan hat auf diese Gesetzesänderung reagiert und ermöglicht es seinen Nutzern, die Bilanz zeitsparend und problemlos zu erstellen.
Die Stoffstrombilanz erfasst alle Nährstoffzufuhren und -abgaben eines Betriebs und dient dazu, die Nährstoffeffizienz zu überwachen. Zu den Nährstoffzufuhren zählen alle Stickstoff- und Phosphormengen, die durch Düngemittel, Futtermittel, Saatgut, Leguminosen und landwirtschaftliche Nutztiere in den Betrieb gelangen. Die Nährstoffabgaben umfassen alle Mengen an Stickstoff und Phosphor, die durch pflanzliche oder tierische Erzeugnisse aus dem Betrieb abgegeben werden.
Die Verordnung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE), mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder kleinere Betriebe, die Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben aufnehmen. Die Frist zur Erstellung der Bilanz endet je nach Wirtschaftsjahr am 31. Dezember oder 30. Juni.
Mit der neuen Funktion zur Erstellung der Stoffstrombilanz trägt top farmplan den steigenden bürokratischen Anforderungen Rechnung und hilft Landwirten, ihre Prozesse effizient zu gestalten. Dies ermöglicht es den Kunden, sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne durch zusätzliche Bürokratie belastet zu werden.
Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung der Stoffstrombilanz mit top farmplan steht den Kunden unter folgendem Link zur Verfügung: Anleitung zur Stoffstrombilanz.