Ab heute steht niedersächsischen Schweinehaltern das Internetportal des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Verfügung, um ihre Haltungsformen zu melden. Nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen alle deutschen Schweinemäster, die ihre Tiere zur Schlachtung abgeben, die Haltungsform ihrer Ställe bis zum 1. August 2024 angeben. In Niedersachsen ist dafür das LAVES zuständig.
Laut der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) müssen Schweinemäster sich im Portal mit ihren Zugangsdaten aus der HI-Tier-Datenbank (VVVO-Nummer und PIN) registrieren. Danach können sie der automatischen Übernahme der Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen oder die Adressdaten manuell eingeben.
Je nach Art des Betriebs müssen dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen, hauptsächlich die einzelnen Ställe, angelegt werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören unter anderem die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche, die Anzahl der Tiere, Lagepläne, Zertifikate und andere Nachweise.
Das LAVES hat eine detaillierte Anleitung zur Meldung erstellt und eine Hotline eingerichtet. Weitere Informationen, eine FAQ-Liste und eine genaue Beschreibung der Kriterien für jede Haltungskategorie sind auf der LAVES-Website verfügbar.
ISN zufolge werden die meisten Meldungen wahrscheinlich die Kategorien Stall und Stall+Platz betreffen. Während die Kategorie Stall, also die Erfüllung der gesetzlichen Standards, relativ einfach ist, könnte es für Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, komplizierter werden. Obwohl die ITW-Kriterien ab dem nächsten Jahr auf die Stufe Stall+Platz angeglichen werden, erfüllen viele ITW-Betriebe derzeit nur die Kriterien der Stufe Stall.
Das LAVES hat das Vorgehen bei der Meldung im FAQ klar beschrieben: „Wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht die Anforderungen der Haltungsform Stall+Platz erfüllt, muss zunächst die Haltungsform Stall gemeldet werden. Sobald der Betrieb die Kriterien der Haltungsform Stall+Platz umsetzt, kann eine Änderungsmitteilung erfolgen.“
Am Mittwoch, den 10. Juli 2024 um 14 Uhr, veranstaltet die ISN ein Webinar, um weitere Informationen zur Haltungskennzeichnung in den Bundesländern und zur Fortführung der Initiative Tierwohl zu geben. Dabei wird auch auf die Ausgestaltung der Kriterien eingegangen. ISN-Mitglieder können sich für das Webinar anmelden.