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EU-Kommission schlägt Lockerung der Pflichtbrache vor

Die hat ihren Entwurf zur vorübergehenden Aufhebung der Brachepflicht für landwirtschaftliche Flächen signifikant verbessert.

Für das Antragsjahr 2024 plant die Kommission, die Vorschriften zur Flächenstilllegung gemäß 8 zu lockern, was eine positive Entwicklung für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellt. Aus Brüssel kommen Signale, dass die Ausnahmebedingungen angepasst werden.

Quellen aus der Kommission informieren, dass laut einem überarbeiteten Verordnungsentwurf nur 4 % der Ackerfläche mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten bepflanzt werden müssen, anstelle der zuvor vorgeschlagenen 7 %.

In ihrem aktualisierten Entwurf hat die Kommission außerdem die Anrechnung von Zwischenfrüchten mit einem Faktor von 0,3 entfernt, der im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war. Dies bedeutet, dass die Anforderungen von GLÖZ 8 bereits durch den Anbau von Zwischenfrüchten auf 4 % der Ackerfläche eines Betriebs erfüllt werden könnten.

Die EU-Kommission plant, die Einschränkung beizubehalten, dass chemische Pflanzenschutzmittel auf diesen Flächen nicht verwendet werden dürfen. Zusätzlich soll es den ermöglicht werden, mit GLÖZ 8 verbundene Eco-Schemes, wie beispielsweise eine Erweiterung der Stilllegungsflächen, kurzfristig zu modifizieren. Die Kommission hat angekündigt, solche Änderungsanträge der Mitgliedstaaten umgehend zu genehmigen.

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