Der EU-Rechnungshof hat die Wasserstoffstrategie der Europäischen Kommission als überambitioniert und wenig fundiert bezeichnet. Trotz einer geplanten Förderung von 18,8 Milliarden Euro sei fraglich, ob bis 2030 die angestrebte Produktions- und Importmenge von 20 Millionen Tonnen grünem Wasserstoff erreicht werden kann.
Die Ziele der EU für den Wasserstoffmarkt basieren nach Einschätzung des Rechnungshofes nicht auf einer soliden Analyse, sondern eher auf politischem Wunschdenken. Vorgesehen ist, dass innerhalb der EU durch 40 Gigawatt an Elektrolyseur-Projekten jährlich zehn Millionen Tonnen grüner Wasserstoff produziert werden. Eine ähnliche Menge soll zusätzlich importiert werden. Doch die Realität sieht anders aus: Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass bis 2030 weniger als 10 Millionen Tonnen erreicht werden.
Ein wesentlicher Grund für diese Diskrepanz sei die uneinheitliche Umsetzung der Ziele durch die Mitgliedstaaten sowie mangelnde Koordination und Kooperation zwischen den nationalen Regierungen und der Industrie. Die Fördermittel der EU für den Zeitraum von 2021 bis 2027 seien zudem über verschiedene Programme verteilt, was es für Unternehmen schwierig mache, sich einen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Dies könnte dazu führen, dass die Anreizwirkung hinter den Erwartungen zurückbleibt und die Potenziale zur Wasserstoffproduktion nicht voll ausgeschöpft werden.
Stef Blok, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofes, fordert einen Realitätscheck der EU-Industriepolitik im Bereich erneuerbaren Wasserstoffs. „Es muss klar entschieden werden, wie der strategische Weg zur CO₂-Neutralität aussehen soll, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Schlüsselindustrien zu gefährden oder neue strategische Abhängigkeiten zu schaffen“, so Blok.
Der Rechnungshof empfiehlt der EU-Kommission, die Wasserstoffstrategie zu überarbeiten und genau zu klären, welche Marktanreize notwendig sind und welche Teile der Wertschöpfungskette prioritär gefördert werden sollten. Zudem sollten geopolitische Überlegungen einfließen, um zukünftige Abhängigkeiten zu vermeiden. Konkrete Teilziele sollten festgelegt und deren Umsetzung regelmäßig überwacht und bewertet werden. Auch die Sammlung verlässlicher Daten zur nationalen Finanzierung von Wasserstoffprojekten wird vom Rechnungshof als notwendig erachtet.