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Hemmnisse im EEG: Fachverband Biogas alarmiert

Während der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Klima und Energie zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Fachverband Biogas auf Defizite im sogenannten Solarpaket hingewiesen. Dieses Paket zielt darauf ab, die Nutzung von Bioenergie, insbesondere von Biogas, zu verbessern und regulatorische Hindernisse abzubauen.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, lobte die Bemühungen der Regierungsfraktionen zur Stärkung der Bioenergie und hob die positiven Aspekte des Solarpakets hervor, wie die Aussetzung der Südquote und die Abschaffung der Mindestverweilzeit von Gärsubstraten. Zudem wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) künftig befugt sein, die Gebotshöchstwerte um 15 Prozent statt bisher 10 Prozent anzuheben und ab 2025 nichtgenutzte Volumina aus der Biomethanausschreibung in die Biomasseausschreibung zu übertragen.

Der Fachverband Biogas betonte jedoch den akuten Nachbesserungsbedarf bei der Regelung der Güllekleinanlagen. Die Möglichkeit für 75-kW-Anlagen, ihre installierte Leistung auf 150 kW zu erhöhen, wird in der aktuellen Form als unattraktiv und aufwändig für Anlagen- und Netzbetreiber angesehen. Der Fachverband schlägt vor, Güllekleinanlagen, die die Neuregelung nutzen, eine pauschale Vergütung bis zu einer Bemessungsleistung von 75 Kilowatt pro Jahr zu gewähren. Dies würde den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und eine rückwirkende Ermittlung der Einspeisemengen überflüssig machen.

Darüber hinaus sieht Rostek grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf am EEG, um die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen und den Verlust erneuerbarer Energie in den kommenden Jahren zu verhindern. Sie betont, dass mindestens 1.800 MW pro Jahr in der Biomasse-Ausschreibung benötigt werden, um den bestehenden Anlagenpark zu stabilisieren.

Um Biogasanlagen in eine flexiblere Zukunft zu führen und eine Umrüstung anzureizen, sollten der Flexibilitätszuschlag an die Inflation und gestiegene Zinsen angepasst sowie Gebotshöchstwerte und Vergütungssätze an die erhöhten Investitions- und Betriebskosten angeglichen werden. Dies würde auch die Notwendigkeit und die Kosten für den Bau neuer Erdgaskraftwerke reduzieren, die von der Bundesregierung geplant sind.

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