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Beantragung der GAP-Zahlungen 2024 gestartet: Überblick über Portale

Die Beantragung von Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2024 hat in den verschiedenen Bundesländern begonnen. Landwirte und Landwirtinnen haben die Möglichkeit, ihre Anträge über verschiedene Webportale einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist bundesweit einheitlich auf den 15. Mai 2024 festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es einige Neuigkeiten, darunter Alternativen zur Stilllegung aus GLÖZ 8 und veränderte Prämienhöhen bei den Öko-Regelungen.

Hier eine Übersicht über die Portale und Konditionen in den einzelnen Bundesländern:

Baden-Württemberg: Die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags erfolgt über FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag). Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bietet online Informationen zum Antragsverfahren.

Bayern: Der Mehrfachantrag wird über das Integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) gestellt. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt Merkblätter, Anleitungen und Formulare bereit.

Brandenburg: Die Bearbeitung und Einreichung des Agrarförderantrags 2024 ist seit dem 27. März 2024 möglich. Es stehen zwei Anmeldeverfahren zur Verfügung, wobei ab der kommenden Antragstellung nur noch die Anmeldung mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich sein wird.

Hessen: Die Umsetzung von Direktzahlungen und anderen Förderungen erfolgt über das hessische Agrarportal. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen bietet Informationen zur Antragstellung und einen GAP-Prämienrechner.

Mecklenburg-Vorpommern: Der Agrar-Antrag 2024 kann seit Kurzem bearbeitet und erfasst werden. Die Antragsfrist endet ebenfalls am 15. Mai 2024.

Niedersachsen: Die Webanwendung für den Agrarantrag trägt den Namen ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital). Die Antragsphase begann am 14. März 2024 und läuft bis zum 15. Mai 2024.

Nordrhein-Westfalen: Landwirte nutzen für Agrarförderanträge die „Elektronische Antragstellung für Landwirte“ (ELAN). Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClient startete am 15. März 2024.

Rheinland-Pfalz: Das Portal LEA (Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag) ermöglicht die Antragstellung bis zum 15. Mai 2024. Informationen zu den Antragsunterlagen sind bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erhältlich.

Saarland: Die Software AsDigital wird für den Agrarantrag genutzt. Die Frist für die Einreichung der Anträge liegt ebenfalls am 15. Mai 2024.

Sachsen: Die Bearbeitung und Einreichung des Antrags erfolgt webbasiert über DIANAweb. Das Verfahren für den Sammelantrag 2024 ist freigeschaltet.

Sachsen-Anhalt: Der Elektronische Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA) ermöglicht die Einreichung der Anträge seit dem 18. April 2024.

Schleswig-Holstein: Die Antragsstellung erfolgt über ELSA (Elektronischer Sammelantrag). Erläuterungen und Hinweise zum Sammelantrag 2024 sind verfügbar.

Thüringen: Die Beantragung erfolgt über die Online-Plattform PORTIA. Die Sammelantragstellung 2024 hat bereits begonnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass verspätet eingereichte Anträge mit Prämienkürzungen behandelt werden und nach dem 31. Mai 2024 insgesamt von der Antragstellung ausgeschlossen sind. Bis zum 31. Mai 2024 können jedoch noch landwirtschaftliche Parzellen und Flächen nachgemeldet werden.

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