Die Entdeckung von Antibiotika-Rückständen in Milch hat weitreichende Konsequenzen, selbst wenn diese nur in minimalen, kaum nachweisbaren Mengen vorkommen. Zwei Landwirte aus Niedersachsen berichten von ihren Erfahrungen mit solchen Fällen und den damit verbundenen Sanktionen.
Strenge Kontrollen trotz negativer Tests
Maike und Heiko Meyer, Betreiber eines Milchkuhbetriebs mit 550 Kühen in Oldendorf, erhielten im Juli 2025 eine Mitteilung ihrer Molkerei über den Nachweis von Hemmstoffen in ihrer Milch. Dies geschah trotz negativer Ergebnisse bei den hofeigenen Tests sowie einem Schnelltest der Molkerei. Die Konsequenzen waren ein Abzug von 3 Cent pro Kilogramm auf das gesamte monatliche Milchgeld sowie zusätzliche Kontrollen durch das Veterinäramt.
Ähnliche Erfahrungen machte auch das Ehepaar Peters aus Estorf. Trotz umfassender Vorsichtsmaßnahmen und negativer Testergebnisse wurden auch bei ihnen Hemmstoffe festgestellt. Beide Betriebe führen regelmäßig Rückstellproben durch, um sicherzustellen, dass ihre Milch frei von Rückständen ist.
Komplexe Ursachenforschung
Die Betriebe stehen in Kontakt über den Beratungsring Oldendorf und haben gemeinsam mit Berater Rolf Hahn nach den Ursachen gesucht. Beide Lieferanten sind an die Molkerei Deutsches Milchkontor (DMK) angeschlossen, doch die Problematik könnte auch andere Regionen betreffen.
Trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen blieben die Testergebnisse für beide Betriebe zunächst negativ, sowohl hofseitig als auch bei der Molkerei beim Werkseingang. Erst spätere Labortests wiesen minimale Rückstände nach.
Gesetzliche Bestimmungen und Herausforderungen
Laut der Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV), die 2021 überarbeitet wurde, werden Proben regelmäßig in akkreditierten Laboren geprüft. Diese Verordnung legt nicht nur Testverfahren fest, sondern bestimmt auch die Mindestrückstandsmengen für verschiedene Antibiotika-Gruppen wie Penicilline und Tetracycline.
In den untersuchten Fällen lag die Konzentration der Hemmstoffe unterhalb der maximalen Rückstandskonzentration (MRL). Ein zweites Labor bestätigte dies, konnte jedoch keine Erklärung für diese Befunde liefern. Bei Familie Peters wurde ein Gehalt von 1,5 μg/kg Amoxicillin festgestellt – unterhalb der MRL.
Sanktionen und Präventionsmaßnahmen
Laut Dr. Karin Knappstein vom Max Rubner-Institut führen jegliche positive Nachweise zu einem verpflichtenden Milchgeldabzug, unabhängig davon, ob die Milch verkehrsfähig ist oder nicht. Diese Maßnahmen sollen präventiv wirken und sind gesetzlich vorgeschrieben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) hält das System für verhältnismäßig und sieht die Verantwortung für weitere Maßnahmen bei den Veterinärämtern der Länder. Die Ursachen für Rückstände können vielfältig sein: von Verwechslungen bis hin zu unbewussten Einträgen durch Reinigungsmittel oder körpereigene Stoffe bei Kühen.
Anpassungsbedarf bei gesetzlichen Regelungen
Berater Rolf Hahn betont die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung bei Sanktionen: Fälle mit geringen Rückständen sollten anders behandelt werden als gravierende Verstöße. Er fordert Anpassungen der RohmilchGütV, um Landwirte nicht unnötig zu belasten, wenn ihre Milch grundsätzlich verkehrsfähig ist.
Trotz aller Herausforderungen betonen sowohl Meyer als auch Peters ihre Verpflichtung zu guter landwirtschaftlicher Praxis und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie plädieren jedoch für mehr Pragmatismus angesichts der immer sensibleren Nachweisverfahren und wünschen sich eine angemessenere Reaktion auf geringste Rückstandsmengen.
