Anzeige
 

Solarpaket I: Zubau fast verdoppelt

Die Ampelkoalition hat sich am 15. April auf das Solarpaket I und eine umfassende Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Die Neuerungen sollen insbesondere den Ausbau von Solaranlagen auf Freiflächen beschleunigen, um die Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Der Bund hat seine Ziele für den Photovoltaik-Ausbau deutlich angehoben: Im Jahr 2024 sollen 13 Gigawatt und 2025 18 Gigawatt hinzukommen. Ab 2026 ist geplant, jährlich 22 Gigawatt zu installieren, mit dem Ziel, bis 2030 eine Gesamtkapazität von 215 Gigawatt zu erreichen.

Die Bundesnetzagentur berichtet, dass der Zubau an Solaranlagen im Jahr 2023 nahezu verdoppelt wurde und am Ende des Jahres eine installierte Gesamtleistung von 81,7 Gigawatt erreicht wurde. Um das Ziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen, müssten jährlich 19 Gigawatt neu installiert werden. Das Solarpaket sieht vor, dass bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ein spezielles Segment für besondere Solaranlagen wie Agri-PV, Floating-PV und PV auf Parkplätzen geschaffen wird, mit einer stufenweisen Erhöhung der Ausschreibungsmengen für diese Anlagen auf bis zu 3000 MW pro Jahr.

Des Weiteren werden landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete grundsätzlich für klassische PV-Freiflächenanlagen geöffnet, wobei die Bundesländer eine Opt-Out-Option haben, falls ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen bereits durch PV-Anlagen belegt ist. Das Öko-Institut hat zudem festgestellt, dass für den geplanten Ausbau der Solarenergie die bisherigen Kapazitäten auf Parkplätzen oder Randstreifen weitgehend ausreichend sind, sodass Agrarflächen weniger benötigt werden. Der zusätzliche Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen wird auf maximal 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt.

Das Reformpaket sieht auch vor, die Anschlussprozesse für erneuerbare Energien zu beschleunigen, indem ein Recht zum Verlegen von Anschlussleitungen auf Grundstücken und Verkehrswegen eingeführt wird, ohne dass jedes Mal Gestattungsverträge ausgehandelt werden müssen. Zudem sollen Erleichterungen für Balkonkraftwerke geschaffen werden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht eine Abschaffung der sektorspezifischen Klimaziele vor, wobei das Gesamtziel der CO2-Einsparung unverändert bleibt. Dies ermöglicht es Sektoren, die ihre Ziele bisher nicht erreicht haben, wie dem Verkehrssektor, die Einsparungen anderer Sektoren zu nutzen, ohne Fahrverbote einführen zu müssen. Die Bundesregierung wird zudem verpflichtet, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit nach 2030 festzulegen, um den strengeren Klimazielen bis 2040 gerecht zu werden.

Weitere Nachrichten aus der Politik

Brüssel will Junglandwirte massiv fördern

Die Datenlage gibt Anlass zur Sorge um die künftige Nahrungsmittelversorgung. In der Europäischen Union liegt das Durchschnittsalter der Betriebsleiter bei 57 Jahren,...

Tierhaltungs-Gipfel endet ohne konkrete Perspektiven

Bei einem Gespräch über die Zukunft der Tierhaltung, zu dem Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am Dienstag, dem 14. Oktober, mehr als 30 Vertreter...

EU-Mercosur-Abkommen kommt frühestens 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Ländern wird wohl nicht vor 2026 Wirklichkeit werden. Zu dieser Einschätzung gelangt man nach...

Brüssel verklagt Rumänien wegen Notfallzulassungen für Pestizide

Wegen zahlreicher Ausnahmegenehmigungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam sieht sich Rumänien nun mit Vorwürfen der Europäischen Kommission konfrontiert. In den Jahren...

GAP-Reform: Gekoppelte Prämien spalten die Experten

Die Debatte über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU läuft auf Hochtouren. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine mögliche Neugestaltung...