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Solarpaket I: Zubau fast verdoppelt

Die Ampelkoalition hat sich am 15. April auf das I und eine umfassende Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Die Neuerungen sollen insbesondere den Ausbau von Solaranlagen auf Freiflächen beschleunigen, um die Ziele für zu erreichen. Der Bund hat seine Ziele für den Photovoltaik-Ausbau deutlich angehoben: Im Jahr 2024 sollen 13 Gigawatt und 2025 18 Gigawatt hinzukommen. Ab 2026 ist geplant, jährlich 22 Gigawatt zu installieren, mit dem Ziel, bis 2030 eine Gesamtkapazität von 215 Gigawatt zu erreichen.

Die berichtet, dass der Zubau an Solaranlagen im Jahr 2023 nahezu verdoppelt wurde und am Ende des Jahres eine installierte Gesamtleistung von 81,7 Gigawatt erreicht wurde. Um das Ziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen, müssten jährlich 19 Gigawatt neu installiert werden. Das Solarpaket sieht vor, dass bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ein spezielles Segment für besondere Solaranlagen wie Agri-PV, Floating-PV und PV auf Parkplätzen geschaffen wird, mit einer stufenweisen Erhöhung der Ausschreibungsmengen für diese Anlagen auf bis zu 3000 MW pro Jahr.

Des Weiteren werden landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete grundsätzlich für klassische PV-Freiflächenanlagen geöffnet, wobei die Bundesländer eine Opt-Out-Option haben, falls ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen bereits durch belegt ist. Das Öko-Institut hat zudem festgestellt, dass für den geplanten Ausbau der die bisherigen Kapazitäten auf Parkplätzen oder Randstreifen weitgehend ausreichend sind, sodass Agrarflächen weniger benötigt werden. Der zusätzliche Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen wird auf maximal 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt.

Das Reformpaket sieht auch vor, die Anschlussprozesse für erneuerbare Energien zu beschleunigen, indem ein Recht zum Verlegen von Anschlussleitungen auf Grundstücken und Verkehrswegen eingeführt wird, ohne dass jedes Mal Gestattungsverträge ausgehandelt werden müssen. Zudem sollen Erleichterungen für Balkonkraftwerke geschaffen werden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht eine Abschaffung der sektorspezifischen Klimaziele vor, wobei das Gesamtziel der CO2-Einsparung unverändert bleibt. Dies ermöglicht es Sektoren, die ihre Ziele bisher nicht erreicht haben, wie dem Verkehrssektor, die Einsparungen anderer Sektoren zu nutzen, ohne Fahrverbote einführen zu müssen. Die Bundesregierung wird zudem verpflichtet, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit nach 2030 festzulegen, um den strengeren Klimazielen bis 2040 gerecht zu werden.

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