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Qualitätsweizenmangel: Regierung sieht keine Schuld bei Düngeregeln

Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den strengeren Düngeregeln und dem Rückgang der Qualitätsweizenproduktion in Deutschland. Dies geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Trotz gegenläufiger Meinungen aus der Fachwelt hält das Ministerium an dieser Einschätzung fest.

Ludwig Striewe von der BAT Agrar GmbH äußerte sich kritisch zur aktuellen Situation, indem er feststellte, dass Deutschland nun schon das dritte Jahr in Folge Weizen mit weniger als 12 Prozent Rohprotein ernte. Die Produktion von Weizen mit mehr als 14 Prozent Protein sei von ehemals 5,8 Millionen Tonnen im letzten Jahrzehnt auf aktuell nur noch 2 Millionen Tonnen gesunken.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen konnte in ihren Landessortenversuchen von 2020 bis 2024 feststellen, dass lediglich rund 35 Prozent der Weizenproben alle Qualitätskriterien für eine Vermarktung als Brot- und Backweizen erfüllten. Dabei wurden in den Jahren 2020 und 2022 zu niedrige Proteingehalte verzeichnet, während im Jahr 2021 unzureichende Hektolitergewichte und im Jahr 2023 zu niedrige Fallzahlen nach einer nassen Ernte die Qualität beeinträchtigten. Bei der diesjährigen Ernte in Nordrhein-Westfalen erfüllte nur die Hälfte der Weizenproben die Mindestanforderungen in Bezug auf den Proteingehalt und das Hektolitergewicht.

Das BMEL führt die abnehmenden Mengen an Qualitätsweizen vorrangig auf ungünstige Wetterbedingungen zurück und betont die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen im Klimaschutz sowie Anpassungen an den Klimawandel. Die bestehenden Regelungen zur Düngung und zum Pflanzenschutz hätten nach Angaben des Ministeriums in diesem Jahr keinen negativen Einfluss auf die Selbstversorgung mit Qualitätsweizen gehabt. Die Vorgaben zur guten fachlichen Praxis würden eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung, die Erhaltung der Pflanzengesundheit und eine optimale Pflanzenentwicklung sicherstellen, unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes und des Schutzes des Naturhaushaltes.

Auf die Frage nach dem Einfluss der Düngeauflagen in den sogenannten Roten Gebieten, die besonders mit Nitrat belastet sind, konnte das BMEL keine konkreten Angaben machen. Es liegen der Bundesregierung keine Daten vor, die Aufschluss darüber geben könnten, ob Getreideproduzenten in diesen Gebieten die Qualitätsanforderungen des Handels trotz der Auflagen noch erfüllen können.

Quellen: Deutscher Bundestag, LWK NRW, Verband Der Agrarhandel

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