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Agrardiesel-Aus bleibt und das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet!

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Förderung des Wachstums gebilligt. Eine Reduzierung der Pauschalvorsteuer ist somit vorläufig nicht mehr vorgesehen. Die Koalitionsparteien planen jedoch weiterhin, die Rückvergütung für Agrardiesel zu beenden.

Eine Mehrheit der Landesregierungen stimmte am Morgen für das Gesetz zur Steigerung der Wachstumschancen. Obwohl nicht direkt zur Abstimmung gestellt, wurde die Frage des Agrardiesels mit einbezogen und schließlich entschieden, die Rückerstattung für Agrardiesel zu beenden. Die von der und CSU geführten Länder haben sich diesem Vorhaben gefügt.

Im Vorfeld knüpften die Länder unter Führung der CDU und CSU ihre Zustimmung zum Gesetz an die Bedingung, dass die den Plan zur Abschaffung der Agrardieselrückvergütung zurückzieht. Dennoch zeigte sich in den letzten Tagen, dass die Union bereit war, ihre Forderung zu lockern, falls die Regierung den Landwirten anderweitig entgegenkommen würde.

Ein CSU-Vertreter kritisierte das Angebot der Koalition als unzureichend. Während einer Debatte im Bundesrat bezeichnete der bayerische Vertreter das Angebot als „Täuschung“ und sprach sich gegen das Gesetz aus. Er konnte sich jedoch nicht durchsetzen, auch Sachsen enthielt sich der Stimme.

Trotz der Zustimmung zum Gesetz, welche die Regierung als Erfolg verbuchen kann, sind die Errungenschaften durch Kompromisse geprägt. Ursprünglich sollte das Maßnahmenpaket die Wirtschaft um 7 Milliarden Euro entlasten, jedoch fanden die Bundesländer diesen Plan nicht tragbar. Die Kosten, hauptsächlich durch entgangene Steuereinnahmen verursacht, wären größtenteils von ihnen zu tragen gewesen. In einem Vermittlungsverfahren haben sich Bund und Länder letztlich auf ein kleineres Entlastungspaket geeinigt, das nun Steuervorteile im Umfang von 3 Milliarden Euro vorsieht.

Für Landwirte bedeutet dies unter anderem, dass die geplante Kürzung der Vorsteuerpauschale ausgesetzt wird. Die ursprüngliche Gesetzesfassung sah eine Reduktion des Pauschalierungssatzes von 9 auf 8,4 Prozent vor, was in der endgültigen Fassung nicht mehr enthalten ist. Es gibt nun auch die Möglichkeit für Sonderabschreibungen und eine erhöhte degressive Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter sowie veränderte Regelungen zur Ist-Besteuerung.

Der schrittweise Ausstieg aus der Agrardieselrückvergütung bleibt bestehen, was der Bauernverband nicht hinnehmen möchte und als Wahlkampfthema nutzen könnte.

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