Bayern setzt sich derzeit intensiv dafür ein, seine Tierhalter von den strikten Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu entlasten. Ein zentrales Anliegen ist die Verlängerung der Frist zur Umsetzung dieser Regelungen. Nach Informationen des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) sollen die Betriebe im Freistaat nicht dazu gedrängt werden, die Nachrüstungspflicht vor dem 1. Dezember 2026 zu erfüllen.
Diskussion über Fristverlängerung
In einem kürzlich abgehaltenen Treffen zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und dem BBV stand eine Verlängerung der Frist bis Ende 2029 im Fokus. Darüber hinaus wurden weitere potenzielle Anpassungen der TA Luft besprochen. Der BBV betonte, dass man weiterhin in engem Austausch mit dem Ministerium stehe, um die Belastungen für tierhaltende Betriebe zu minimieren.
EU-Industrieemissionsrichtlinie noch unklar
Ein weiterer Aspekt, der die derzeitige Zurückhaltung Bayerns erklärt, ist die noch ausstehende Umsetzung der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht. Der sogenannte „Sevilla-Prozess“ umfasst intensive Verhandlungen über einheitliche Betriebsvorschriften auf EU-Ebene. Diese Verzögerung hat dazu geführt, dass auch die deutsche Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Tierhaltungsanlagen“ bislang keine abschließenden Empfehlungen ausgesprochen hat.
Bedeutung für bayerische Tierhalter
Die geplanten Fristverlängerungen und Anpassungen sind von großer Bedeutung für bayerische Tierhalter, da sie mehr Zeit gewinnen, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und Investitionen sorgfältig zu planen. Diese Entwicklungen unterstreichen den anhaltenden Dialog zwischen den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen und politischen Entscheidungsträgern.
