Die Milka Alpenmilch Schokolade steht im Zentrum der Kritik, denn sie wurde von Verbrauchern zur „Mogelpackung des Jahres 2025“ gewählt. Mit 66,7 % der Stimmen erzielte das Produkt des Unternehmens Mondelez den höchsten Anteil in der Geschichte dieser Wahl, die seit zwölf Jahren von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt wird. Insgesamt beteiligten sich 34.731 Personen – mehr als in den letzten sechs Jahren.
Verpackung täuscht über Inhalt hinweg
Die Änderung bei der Milka Alpenmilch Schokolade erfolgte Anfang 2025: Die Tafel wurde von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert, während der Preis von 1,49 € auf 1,99 € anstieg – eine Erhöhung um über48 %. Diese Anpassungen sind für Kunden im Supermarkt schwer zu erkennen, da die Verpackung fast unverändert blieb. Auch andere Milka-Produkte waren von ähnlichen Maßnahmen betroffen.
Bereits im Juli 2025 hatte Foodwatch die Schokolade aufgrund irreführender Werbung kritisiert und sie zur „dreistesten Werbelüge des Jahres“ erklärt. Dies unterstreicht, dass die Verbrauchertäuschung nicht nur ein isoliertes Problem ist.
Auswirkungen auf Markenimage und Verkaufszahlen
Laut Aussagen der Verbraucherzentrale gibt es Anzeichen dafür, dass die Kontroverse um die Füllmenge das Kaufverhalten beeinflusst. So greifen weniger Konsumenten zu Milka-Produkten. Berichten zufolge musste Mondelez verstärkt auf Preisaktionen setzen, um rückläufige Absatzzahlen abzufedern. Beispielsweise dokumentierte die Smhaggle-App über 100 Rabattaktionen für Milka in den letzten drei Monaten.
Befragungen durch YouGov zeigen zudem einen signifikanten Rückgang des Markenimages von Milka bis August 2025 im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch konnte Mondelez seinen Umsatz bis zum dritten Quartal steigern – größtenteils durch Preisanhebungen.
Rechtliche Schritte stehen bevor
Trotz des deutlichen Verbrauchervotums ist die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Im April wird sich Mondelez Deutschland GmbH vor Gericht verantworten müssen, nachdem eine Klage eingereicht wurde. Das Landgericht Bremen soll klären, ob die Änderungen an der Füllmenge als irreführend einzustufen sind. Die Verbraucherzentrale betont, dass das starke Abstimmungsergebnis das Gefühl vieler Konsumenten widerspiegelt, getäuscht worden zu sein; letztlich wird jedoch das Gericht entscheiden müssen, ob diese Täuschung auch rechtlich Bestand hat.
