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Agrardiesel-Rückvergütung: Zustimmung des Bundeskabinetts

Die Bundesregierung hat die Weichen für eine vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung gestellt. Am 10. September beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf, der eine Rückkehr zur bis 2024 geltenden Regelung vorsieht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der Union eingelöst.

Ab dem 1. Januar 2026, also für das Antragsjahr 2027, soll die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wieder in vollem Umfang greifen. Der Rückerstattungssatz bleibt unverändert bei 21,48 Cent pro Liter Diesel. Antragsberechtigt sind weiterhin land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die ihre Anträge beim Hauptzollamt stellen müssen. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, die Betriebe finanziell zu entlasten und ihnen langfristige Planungssicherheit in einem von Preisschwankungen geprägten Umfeld zu geben.

Neu ist die Erweiterung der Regelung auf alternative Treibstoffe. Um eine Bevorzugung fossiler Produkte zu vermeiden, wird die Steuervergünstigung künftig auch auf gleichgestellte Energieerzeugnisse wie hydrierte Pflanzenöle (HVO) angewendet. Damit soll ein Beitrag zur breiteren Nutzung klimafreundlicher Kraftstoffe in der Landwirtschaft geleistet werden.

Die Rückkehr zur vollen Entlastung korrigiert die in den vergangenen Jahren schrittweise erfolgte Absenkung. Bis Ende Februar 2024 lag die Rückerstattung noch bei 21,48 Cent pro Liter. Von März bis Dezember 2024 wurde sie auf 12,888 Cent reduziert, im laufenden Jahr 2025 beträgt sie nur noch 6,444 Cent. Mit der nun beschlossenen Regelung können die Betriebe ab 2026 wieder mit der vollen Rückvergütung rechnen.

Nach Berechnungen entspricht dies im Durchschnitt rund 2.790 Euro pro Jahr pro Betrieb – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftung. Die Maßnahme soll nicht nur die land- und forstwirtschaftliche Produktion stabilisieren, sondern auch regionale Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern.

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