Millionen Menschen weltweit arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Plantagen. Diese Realität beeinflusst nicht nur weit entfernte Länder, sondern auch die lokale Wirtschaft in Deutschland, wie die Corona-Pandemie deutlich machte, als Missstände in der Schlacht- und Zerlegebranche offengelegt wurden.
In Reaktion darauf hat der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), verabschiedet, welches am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu gewährleisten.
Seit der Einführung des Gesetzes müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen sind. Diese Regelung hat besonders große landwirtschaftliche Betriebe und Direktvermarkter betroffen, die oft direkt an große Handelsketten oder Unternehmen liefern. Das LkSG verlangt von diesen Landwirten, Lieferanten- und Verhaltenskodizes zu befolgen, die Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Kette von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zum Verkauf der fertigen Produkte umfassen.
Große Genossenschaften und Unternehmen im Lebensmittelsektor, wie das Deutsche Milchkontor mit rund 6.600 Mitarbeitern, haben bereits seit Jahren Programme zur Förderung verantwortungsvoller und nachhaltiger Produktion. Mit dem LkSG werden diese Bemühungen nun auf eine gesetzliche Basis gestellt. Für die Genossenschaften bedeutet dies, dass auch ihre Zulieferer, also die Landwirte, entsprechende Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
Vertreter der Fleischindustrie, wie die Tönnies Unternehmensgruppe oder die Vion Food Group, haben ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen des LkSG gerecht zu werden. Diese Unternehmen haben Grundsatzerklärungen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards abgegeben und Prozesse implementiert, die es ermöglichen, Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren und zu minimieren.
Trotz der Herausforderungen, die das LkSG mit sich bringt, sehen viele Experten und Beteiligte auch Chancen für die Zukunft. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kann nicht nur zur Verbesserung der Menschenrechtslage weltweit beitragen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, indem sie Vertrauen bei Verbrauchern und Geschäftspartnern fördert.