Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Handel mit Erntegut hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Branche und führt zu kontroversen Diskussionen unter Landhändlern und Landwirten. Das Urteil (Az. X ZR 70/22) verlangt von Händlern, die Herkunft ihrer Ware genau zu prüfen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Handel mit Erntegut aus geschützten Sorten, das weder aus zertifiziertem Saatgut noch aus lizenziertem Nachbau stammt, zu unterbinden. Verstöße gegen diese Regelung können nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In Reaktion auf diese rechtliche Neuerung hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die von Mitgliedern des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) getragen wird, eine Initiative ergriffen, um den Handel in der Anpassung an das neue Recht zu unterstützen. Die STV plant, ab diesem Sommer ein System einzuführen, das Landwirten die Ausstellung einer kostenlosen Erntegutbescheinigung ermöglicht. Diese Bescheinigung soll den Händlern Rechtssicherheit bei der Aufnahme, dem Handel und der Verarbeitung des Erntegutes bieten.
Das neue System wird so konzipiert, dass es einfach und unbürokratisch zu bedienen ist. Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung der Bescheinigung bildet die ordnungsgemäße Meldung des Nachbaus sowie die Bezahlung der fälligen Nachbaugebühren bis spätestens zum 30. Juni jeden Jahres. Diese Frist ist entscheidend für die Gültigkeit der Bescheinigung und gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die STV und der BDP haben bereits begonnen, die Handelsunternehmen umfassend über die neue Rechtslage zu informieren und führen Gespräche mit Spitzenverbänden aus Handel und Landwirtschaft. Auch die Zusammenarbeit mit der Fachpresse und die direkte Kommunikation mit Handelsunternehmen stehen im Fokus, um eine breite Aufklärung und Implementierung der neuen Regelungen zu fördern.