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Glyphosat-Prozess: Bayer erleidet Schlappe vor US-Berufungsgericht

In einem aktuellen Glyphosat-Prozess hat der Agrar- und Pharmakonzern Bayer eine weitere Niederlage vor einem US-Berufungsgericht erlitten. Das 11. Berufungsgericht entschied, dass Bayer nicht vor Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup geschützt ist. Ein Arzt aus Georgia behauptet, dass Roundup bei ihm Krebs verursacht habe. Diese Entscheidung stellt einen weiteren Rückschlag für Bayer dar, da das Unternehmen Tausende ähnliche Klagen abwehren muss, die möglicherweise milliardenschwere Schadensersatzzahlungen bedeuten könnten.

Bayer gab bekannt, dass das Unternehmen mit dem Urteil nicht einverstanden sei und weiterhin voll und ganz hinter seinen Roundup-Produkten stehe, die als sicher bewertet würden. Der Konzern hatte gehofft, dass sich das 11. Bundesberufungsgerichtshof von den anderen Gerichten absetzen und die Frage zur Haftungsbeschränkung durch ein landesweites Urteil klären würde. Die Klagen hatte Bayer sich mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Bayer hatte die Vorwürfe gegen das Herbizid stets zurückgewiesen, während die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO den Wirkstoff als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ einstuft.

Diese neuerliche Schlappe belastet die Bayer-Aktie, die von Anlegern deutlich abgestraft wurde.

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