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Bundesrat stimmt für eingeschränkte Wiederzulassung von Glyphosat

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen, womit der Einsatz von Glyphosat ab Ende Juni unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt ist. Nach intensiven Diskussionen konnten sich die Länder auf die neuen Regelungen einigen, die die Anwendung des umstrittenen Herbizids auch nach dem 30. Juni regeln.

Der Beschluss war notwendig, nachdem die EU-Kommission im letzten Herbst die Zulassung von Glyphosat überraschend um weitere zehn Jahre verlängert hatte. Die Bundesregierung, die mit einem Auslaufen der Zulassung gerechnet hatte, sah sich gezwungen, die bis dahin bestehenden Glyphosat-Regeln bis Mitte 2024 zu verlängern. Bereits 2021 hatte die Bundesregierung ein nationales Anwendungsverbot für glyphosathaltige beschlossen, doch dieser Beschluss kollidierte mit dem EU-Recht nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung.

Besonders strittig war die Frage des Glyphosat-Einsatzes in Wasserschutzgebieten. Der Agrarausschuss der Bundesländer hatte sich dafür ausgesprochen, dass Glyphosat auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden könne. Dieser Empfehlung ist der Bundesrat jedoch nicht gefolgt. Stattdessen wurden Maßnahmen zur Reduzierung des Glyphosat-Einsatzes festgeschrieben. Diese beinhalten unter anderem das Verbot der Anwendung zur Vorsaatbehandlung, außer im Rahmen von Direktsaat- oder Mulchsaatverfahren, sowie die Anwendung nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Auch die späte Anwendung vor der Ernte, die sogenannte Sikkation, sowie der Einsatz in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten bleiben verboten.

Der Naturschutzbund Nabu lobte den Beschluss auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) als „gut für unser Wasser, unsere und am Ende uns.“ Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), der die Interessen der Pflanzenschutzmittel-Produzenten in Deutschland vertritt, begrüßte die Entscheidung ebenfalls, warnte jedoch vor weiteren nationalen Sonderregelungen im Pflanzenschutz und betonte die Sicherheit von Glyphosat.

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