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EU-Kommission plant Lockerungen für organische Dünger

Aktuell wird die Nitratrichtlinie von der EU-Kommission überarbeitet. Ein neuer Vorschlag empfiehlt Lockerungen für bestimmte Dünger, insbesondere für aufbereitete organische Dünger. Landwirte haben bis Ende der Woche Zeit, um den Entwurf zu kommentieren.

Die Überarbeitung der Nitratrichtlinie ist im vollen Gange. Die EU-Kommission hat einen Änderungsentwurf vorgelegt, der einen weniger restriktiven Umgang mit aufbereiteten organischen Düngern vorsieht. Konkret schlägt das Dokument vor, dass bestimmte Dünger, darunter aufbereitete Gülle und Gärrückstände, künftig auch über die bisherige Obergrenze von 170 kg Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr ausgebracht werden könnten.

Diese Erleichterung soll für aufbereitete Stickstoffdünger gelten, die einen Anteil von 90 % mineralischem Stickstoff oder höchstens 3 % organischen Stickstoff (Norg) aufweisen. Zu diesen Düngemitteln gehören unter anderem Struvit, das aus Gülle und Gärrückständen gewonnen wird, oder Ammoniumsalze, die bei der Reinigung ammoniakhaltiger Abluft (Luftstrippung) anfallen. Diese Stoffe werden unter dem Begriff „Recovered Nitrogen from manure“ (RENURE) zusammengefasst.

Die EU-Kommission möchte Landwirten künftig ermöglichen, mehr mineralischen Dünger durch organischen zu ersetzen. Dies soll helfen, die Abhängigkeit von Importen aus Drittländern zu verringern und die Auswirkungen schwankender Preise auf die Betriebe abzufedern, wie sie beispielsweise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine auftraten.

Das Thema RENURE-Dünger wurde von der niederländischen Delegation, unterstützt von Dänemark und Italien, bereits im Januar vorangetrieben. In den Niederlanden sorgen derzeit strengere Düngeregeln für heftige politische Auseinandersetzungen.

Die Vorschläge in dem vorgelegten Dokument sind noch vorläufig. Die EU-Kommissare müssen den Entwurf erst annehmen, bevor er in Kraft treten kann. Eine öffentliche Konsultation läuft bereits seit Mitte April, jedoch größtenteils ohne große öffentliche Aufmerksamkeit.

Bis zum 17. Mai um Mitternacht haben Interessierte die Möglichkeit, den Entwurf bei der Europäischen Kommission zu kommentieren. Die Rückmeldungen werden bei der Fertigstellung der Initiative berücksichtigt, wie der Bayerische Bauernverband betont. Um Kommentare abzugeben, müssen sich Interessierte mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren oder sich über ein Social Media-Profil einloggen.

Die Lockerungen könnten den Landwirten in der EU neue Möglichkeiten eröffnen, ihre Düngemittelstrategien zu diversifizieren und gleichzeitig umweltfreundlichere Praktiken zu fördern. Die endgültige Entscheidung der EU-Kommission bleibt jedoch abzuwarten.

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